Stand: 23.10.2024

Entwicklung der Funktechnik im Bereich der Polizei, Feuerwehr und des Katastrophenschutz

Einleitung

Dieser Artikel ist mit Sicherheit nicht vollständig und umfassend. Ich bin bestrebt, die Entwicklung und Geschichte des BOS-Funks so umfassend und komplett wie möglich darzustellen. Da mir hierzu jedoch noch viele Informationen fehlen, bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Soweit Sie mir weiterführende Informationen, Hinweise, Bilder u.a. zur Verfügung stellen können, werde ich diese hier aufnehmen, um diesen Teil der Geschichte des BOS-Funks zu komplettieren. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Anregungen und wünsche viel Spaß bei der Lektüre.

Mail bitte an klaus@klaus-paffenholz.de



Die Anfänge

Die Übertragung elektromagnetischer Wellen wurde erstmals 1898 im Burenkrieg bei der militärischen Telegrafie in größerem Stil eingesetzt. Ab 1900 wurde durch Marconi insbesondere der Seefunk vorangetrieben. Bereits wenige Jahre später war der Funk (Telegrafie) eine weit verbreitete Anwendung. Verwendet wurde damals langwellige Frequenzen.

Die Möglichkeiten, die sich aus der jungen Rundfunktechnik ergaben, wurden schon frühzeitig auch bei der Polizei getestet.

Bereits in den Jahren 1919 / 1920 begann die Entwicklung des Polizeifunks in Deutschland. Recht schnell entstand ein Langwellenfunknetz, das die verschiedenen Polizeidienststellen untereinander verband. Hieraus entwickelte sich ein umfangreiches Funknetz, das in seiner Struktur praktisch bis zum Ende des Kurzwellenfunks der Polizei in den 90er Jahren Bestand hatte.

Daneben wurde auch immer wieder mit der Möglichkeit, bewegliche Einheiten und Fahrzeuge mit Funk auszustatten, experimentiert. Aufgrund der sich aus den verwendeten Frequenzen und der Gerätetechnik ergebenden Probleme, waren diese Versuche jedoch überwiegend nicht praxistauglich.

Die Entwicklung der Technik ist auf der hier hinterlegten Seite umfangreich beschrieben.

Aus Berkeley in Großbritannien ist bekannt, das dort 1919 ein mit Funk ausgerüsteter Polizeiwagen getestet wurde. Über die Ergebnisse liegen mir keine Informationen vor.


Ein Auto der britischen Kriminalpolizei mit einer aufgeklappten, drahtlosen Sendestation auf dem Verdeck des Wagens
(aus: Verbrecher im Netz / Wolfgang Schlüter / Verlag Neues Leben Berlin / 1987)

An anderer Stelle ist erwähnt, das 1920 die Polizei von Detroit „mobile Funktelefone“ in Ihren Autos nutzt, um besser Kontakt mit ihrer Zentrale halten zu können. Die Kommunikation erfolgte etwa im Bereich von 2 MHz. Es handelte sich allerdings noch um Versuche.

In „das Neue Universum“, Band 45 aus dem Jahre 1924 wird der Polizeiradioempfänger (Typenbezeichnung U45-300?) beschrieben.

Die Rahmenantenne macht es möglich, zuverlässige tragbare Empfänger herzustellen. Unsere Abbildung veranschaulicht einen Polizeiempfänger, der zurzeit erprobt wird. Sein Träger soll radiotelephonische Hilferufe aufnehmen und an einen zweiten Beamten weitergeben. Ohne weiteres ist diese Benutzung möglich für die Weitergabe von Anrufen dienstlicher Sendestellen; der Anruf von privaten Stellen kommt ja vorläufig nicht in Frage.





Für die jetzigen Verhältnisse scheint eine Benutzung des Rundfunkdienstes zweckmäßiger, die man in England mit einem recht gelungenen Versuche angefangen hat: Den Rundfunkteilnehmern wurde von ihren Sendestationen die Einzelheiten eines Raubüberfalls mitgeteilt. Die Nummer des Autos, in dem ein Teil der Verbrecher geflohen war, sowie die genaue Beschreibung zweier weiterer Kraftwagen, die von den anderen Verbrechern zur Flucht genutzt worden waren wurden angegeben. Nach einer Viertelstunde schon was das eine Auto angehalten, nach vier Stunden konnte den Rundfunkteilnehmern die Festnahme der übrigen Verbrecher gemeldet werden. Wenn es sich in diesem Fall zunächst nur um ein fingiertes Verbrechen, um einen Versuch handelte, so leuchtet doch ein, welch ein gewaltiges Hilfsmittel der Rundfunk für die Polizei werden kann.“

Hier eine "Radiostation" auf einer Polizeiwache im Jahre 1928. Es handelt sich um einen Lorenz Sender mit einer Sendeleistung von 25 Watt.

Als erste Feuerwehr in Deutschland entwickelte die Berufsfeuerwehr Magdeburg bereits 1924 eigene Funkanlagen und verfügte über das erste Einsatzfahrzeug mit Funk. Speziell im Tastfunk (Morsetelegrafie) ausgebildete Beamte wickelten den Funkverkehr ab. Ende der 20er / Anfang der 30er Jahre wurden in Magdeburg auch Versuche mit "Telephonie durch den Raum" (Sprechfunk) durchgeführt. Die Versuche waren zwar erfolgreich, jedoch wurde der Regelbetrieb durch die damals zuständigen Behörden nicht genehmigt. Auch kamen zu dieser Zeit bei der Magdeburger Berufsfeuerwehr die ersten Funkmeldeempfänger zum Einsatz. Eine ausführliche Beschreibung der Funkanlage der Feuerwehr Magdeburg ist der Zeitschrift "Feuerschutz" 9/1932, Seite 185 ff zu entnehmen.

Hier der Funkwagen der Berufsfeuerwehr der Stadt Magdeburg (Aufnahme ca. 1930).

Auch in Berlin gab es bereits 1930 Bestrebungen, Kurzwellenfunk einzuführen. Jedoch gab es offensichtlich Differenzen zwischen den Wünschen der Feuerwehr und dem Reichspostzentralamt. Leider liegen mir keine Erkenntnisse über die weitere Entwicklung in Berlin vor. Hier der Nachdruck eines Zeitungsartikels von 1930:

1933 setzte die Polizei in Bayonne, New Jersey (USA) in größerem Umfang die Funktechnik ein. Von hier aus verbreitete sich der Funk bei der US-amerikanischen Polizei schnell auch in andere Bundesstaaten und Städte.

Die folgende Abbildung zeigt einen von 50 Wagen der Pariser Polizei, die 1934 mit einem Funkgerät ausgerüstet wurden.


(aus: Verbrecher im Netz / Wolfgang Schlüter / Verlag Neues Leben Berlin / 1987)

Bei diesen dokumentierten Einsätzen von Funktechnik handelte es sich allerdings überwiegend um Versuche. Die Ergebnisse und der Breiteneinsatz der Technik ist mir nicht bekannt.

In den USA lieferte die Firma Motorola bereits Mitte der 30er-Jahre in größerem Umfang Funkgeräte an verschiedene Polizeidienststellen aus, wie die hier hinterlegte Informationsbroschüre (in englisch) aus dem Jahre 1936 belegt.

Im Jahre 1937 führte die Berufsfeuerwehr Wien als erste Feuerwehr der Welt drahtlosen Sprechfunk ein.

Bereits 1938 verfügte die Polizei in New York über ein eigenes Funknetz, über das die Einsatzfahrzeuge geleitet wurden.

Die Notwendigkeit einer drahtlosen Kommunikation war zu diesem Zeitpunkt international gesehen anerkannt und vor allem die Machbarkeit in der Praxis bewiesen worden. So entstand in den 30er Jahren in Europa ein Internationales Polizeifunknetz, dessen Zentralstelle in Berlin ansässig war.

Die Entwicklung in Deutschland hatte jedoch vorrangig die militärische Nutzung der Funktechnik und die Ausrüstung der Wehrmacht zum Ziele. Daneben gab es jedoch auch die Entwicklung im Bereich der den heutigen BOS vergleichbaren Dienste.

In älteren Telefunken-Unterlagen werden bereits 1934 Geräte aufgeführt, die u.a. seitens der Polizei genutzt wurden. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Geräte im klassischen Kurzwellenbereich.

Das 1933 von Lorenz für die deutsche Wehrmacht entwickelte Tornisterfunkgerät a2 wurde seitens der Polizei zumindestens 1936 während der Olympiade genutzt. Das Torn Fu a2 arbeitete im Frequenzbereich von 3 - 6,67 MHz mit einer Sendeleistung von 2 Watt.

Während der Kriegsjahre 1939 bis 1945 ergab sich unter den Einwirkungen der Bombenangriffe in Deutschland die Notwendigkeit, schnelle und sichere Sprechfunkverbindungen zwischen Fahrzeugen der Polizei und des Sicherheits- und Hilfsdienstes einerseits und ihren ortsfesten Befehlsstellen andererseits einzurichten. Die erste Anlage dieser Art wurde in Berlin durch die C. Lorenz AG 1940 errichtet. Die Betriebserfahrungen mit dieser Anlage, die amplitudenmoduliert im 9-m-Band arbeitete, zeigten jedoch, das die Störpegel z.B. durch Starkstromleitungen, Oberleitungen der Straßenbahnen und vor allem Zündfunken von Kraftfahrzeugen den Einsatz in Großstädten nicht sinnvoll zuließen.

Auf Anregung des damaligen Reichs-Innenministeriums und der Nachrichtenversuchsstelle der Ordnungspolizei entwickelte 1942 Telefunken eine Sendeanlage, die 1943 in Hamburg in Betrieb ging. Hierbei handelte es sich um eine Anlage, die Gegensprechen ermöglichte. Der ortsfeste Sender (Typenbezeichnung „Castor“) im Turm der Nicolaikirche arbeitete frequenzmoduliert im Bereich von 30 MHz mit einer Sendeleistung von 800 Watt. Desweiteren gab es 5 ortsfeste Empfänger und 12 mit Funkgeräten (Bezeichnung „Pollux“) ausgerüstete Polizeifahrzeuge. Ab Mai 1944 wurde mit zwei ortsfesten Sendern von jeweils 1000 Watt gearbeitet.
Die Entwicklung des Hamburger Polizeifunks in den Jahren 1942 bis 1950 ist detailliert in der Telefunken Schrift 8 Jahre Funkfernsprechen aus Fahrzeugen der Polizei Hamburg beschrieben.
(siehe auch http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/daten-und-fakten/geschichtliches/start.html bzw. Kopie der Seiteninhalte auf diesem Server)



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Die Entwicklung nach 1945

Die Polizei in München stellte bereits im Jahre 1945 erste Versuche mit Funkgeräten an. Diese verliefen jedoch nicht erfolgreich, da die Technik noch nicht ausgereift genug war.

Auch konnte die Polizei in Hamburg 1946 aufbauend auf den Erfahrungen der Jahre 1942 bis Kriegsende 1945 erneut eine Stadtfunkanlage in Betrieb nehmen. Hierbei handelte es sich um in Handarbeit hergestellte Versuchsgeräte von Telefunken.
Interessant ist, das Anfangs Amplitudenmodulation verwendet werden mußte.
Ende 1949 wurde eine neue Funkanlage in Hamburg in Betrieb genommen. Es gab insgesamt 18 mit Funk ausgestattete Polizeifahrzeuge, zwei stationäre Sendeanlagen und 5 stationäre Empfänger. Die Gesprächsabwicklung erfolgte frequenzmoduliert in der 3-m-Welle.
Die Entwicklung des Hamburger Polizeifunks in den Jahren 1942 bis 1950 ist detailliert in der Telefunken Schrift 8 Jahre Funkfernsprechen aus Fahrzeugen der Polizei Hamburg beschrieben.

Hier ein kurzer Filmbericht aus dem Jahre 1950 über einen Radio-Streifenwagen der Hamburger Polizei.

In der britischen Besatzungszone war nach 1945 der Besitz von Funkgeräten verboten.
Lediglich die Deutsche Bundespost durfte Sendeanlagen betreiben. Daher war die Polizei darauf angewiesen, Funkgeräte bei der Post anzumieten. So stellte die Post der Polizei die Funkgeräte zur Verfügung, die gerade lieferbar waren.
So kamen alle möglichen Geräte zum Einsatz.
Die Frequenzen wurden auch nach Belieben durch die Post zugewiesen. Eine Koordination auf bestimmte Frequenzen bzw. Frequenzbereiche fand nicht statt.
So erklärt es sich, das insbesondere in Schleswig-Holstein seitens der Polizei noch lange die verschiedensten Frequenzen abseits der den BOS zugewiesenen Frequenzbereichen genutzt wurden.

In Bayern erhielt Telefunken im Jahre 1947 den Auftrag, eine Anlage mit Amplitudenmodulation und Begrenzer zur Herabsetzung von Störungen zu bauen. Die Lorenz AG sollte eine Anlage mit Frequenzmodulation herstellen. Die erste Vorführung der frequenzmodulierten Geräte fand bereits im Sommer 1947 statt. Alles klappte reibungslos. Die Vorführanlage von Lorenz bestand aus einer Feststation und zwei Fahrzeugstationen. Sie wurde der Münchner Polizei zur Verfügung gestellt und war bald aus dem dienstlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Somit wurden bereits ab 1947 Funkgeräte bei der Münchener Polizei eingesetzt, obwohl offiziell die Münchner Funkstreife aber erst 1949 gegründet wurde.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Ausbreitung im Stadtgebiet wurde die 3-m Welle mit Frequenzmodulation für den BOS Bereich festgelegt. Gemeinsam mit den Firmen C.Lorenz, Siemens und Telefunken wurde vom Post- und Fernmeldetechnischen Zentralamt (PFZ) bereits Ende 1947 ein Rahmenpflichtenheft aufgestellt, das im wesentlichen folgende Bedingungen enthielt: Frequenzband Fahrzeugsender = 75,2 bis 78,0 MHz (etwa 4m), Fahrzeugempfänger 85,0 bis 87,5 MHz (etwa 3,5 m), Senderleistung Fahrzeug 10 W, fester Sender 100 W, Frequenzmodulation, Hub 17,5 kHz, Frequenzkonstanz 10-4, Kanalabstand 150 kHz, zwei Kanäle schaltbar, Gegensprechen mit Frequenzweiche im Fahrzeug. Somit wurde bereits Ende 1947 das noch heute gebräuchliche 4-m-Band für die BOS festgelegt.

Angesichts des Kommunikationsbedarfes und der nach dem Krieg fehlenden Technik wurde aber auch auf Funkgeräte der ehemaligen Deutschen Wehrmacht zurückgegriffen. So setzte z.B. die Polizei in Braunschweig 1948 Panzerfunkgeräte des Typs Fu 5 der ehemaligen Deutschen Wehrmacht ein.

Der Einsatz der Funktechnik bei den Feuerwehren war in dieser Zeit eher unüblich. Die Berufsfeuerwehr Hamburg führt 1950 mit zwei Funkgeräten zum ersten Mal (in Hamburg) den drahtlosen Nachrichtenverkehr zwischen der Einsatzzentrale und Einsatzfahrzeugen durch. Dabei benutzt sie erstmals den Funkrufnamen "Florian", der bald darauf bei allen deutschen Feuerwehren eingeführt und noch heute allgemein benutzt wird.

Grundlage für die Frequenzzuteilung bildet der Internationale Fernmeldevertrag von 1947. In der für Deutschland auf dessen Basis erlassenen Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk) wurden den Funkdiensten der Sicherheitsbehörden die noch heute genutzten Frequenzbereiche des 8-m, 4-m und 2-m-Bandes zugewiesen. Bereits 1952 zeichnete sich ein Bedarf für die heute im 70-cm-Band angesiedelten Anwendungen ab. Diese konnten zu dem Zeitpunkt aber noch nicht realisiert werden.

Ende der 40er / Anfang der 50er-Jahre war bereits klar, das die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) moderne Kommunikationsmittel benötigten. Hierfür wurden besondere Frequenzbereiche im 11-m-Band, 8-m-Band, im 4-m-Band, 2-m-Band und später (ab 1990) im 70-cm-Band für die ausschließliche Nutzung durch die BOS (u.a. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.) reserviert. Die Erfahrungen aus dem zweiten Weltkrieg zeigten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen allen BOS-Diensten (polizeilichen und nichtpolizeilichen) in einem einheitlichen Frequenzbereich. Dies erleichtert die notwendige Zusammenarbeit und ermöglicht es erst, überregional und auch organisationsübergreifend zusammen zu arbeiten.

Die Entwicklung der Technik direkt nach dem 2. Weltkrieg ist auf der hier hinterlegten Seite beschrieben.

Hier ein Blick in eine Betriebszentrale der Polizei im Jahre 1952.

Auch wurden mobil Richtfunkstrecken betrieben. Hier ein Bild aus einem Fahrzeug mit einer 6-Kanal Richtfunkanlage aus dem Jahre 1952. Über die verwendeten Frequenzen und Gerätetypen liegen mir leider keinerlei Informationen vor.

Betrachtet man sich die politische Situation Anfang der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts, so ist festzustellen, das aufgrund des Beginns des „Kalten Krieges“ in der Bundesrepublik der Bundesgrenzschutz (BGS) als BOS-Anwender 1951 gegründet wurde. Das Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) von Januar 1951 gab den Polizeibehörden bundesweit die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für Funkanlagen. Auch fällt in diese Zeit der Aufbau des Katastrophenschutzes, angefangen 1950 mit dem THW und 1951 mit dem Allgemeinen Luftschutzverband, der 1957 in der Gründung des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) mündete, aus dem sich dann der Katastrophenschutz entwickelte. Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung nach dem FAG wurde durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahre 1976 dann auf alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erweitert.

Dem Bundesgrenzschutz wurde aber auch die ab 1950 aufgebaute Funkabwehr, d. h. Erfassung und Auswertung des Fernmeldeverkehrs östlicher Dienste mit ihren Quellen in Deutschland übertragen. Hierfür war der Funkbeobachtungsdienst in der Gruppe Fernmeldewesen des Bundesgrenzschutzes mit den 4 Stationen in Heimerzheim, Leer, Lübeck und Rosenheim zuständig. Auf diesen Themenbereich möchte ich hier aber nicht näher eingehen.

Angesichts fehlender Funkgeräte wurde Anfang der 50er Jahre bei den polizeilichen BOS auf Mittel- bzw. Kurzwellengeräte amerikanischer Produktion zurückgegriffen, die nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland verblieben und durch die STEG den BOS zur Verfügung gestellt wurden. Diese Geräte wurden als FuG 4 bezeichnet. Die deutsche Industrie hatte noch nicht die notwendigen Fertigungskapazitäten, um den Bedarf zu decken. Hierzu ist vielleicht der Artikel in der Zeitschrift Parole des Bundesgrenzschutzes von Interesse.

Im folgenden das Kurzwellenfunkgerät FuG 4 im stationären Einsatz bei der Bereitschaftspolizei Hessen (Mühlheim am Main) im Jahre 1957.


Es zeigt Egon Reitz als jungen Bereitschaftpolizisten beim Dienst in der Funkzentrale der Hess. Bereitschaftspolizei Mühlheim am Main etwa um das Jahr 1957. Er benutzt eine selbst gebaute horizontale "Sidesweeper" oder "Cootie", zu Deutsch etwa "Schlackertaste". Er war zu dieser Zeit Hessenmeister der Telegrafisten bei der hess. Polizei. Ich danke DF9ZV für die Überlassung des Bildes.

Der Bundesgrenzschutz beschaffte noch Mitte der 60er Jahre eine weitere Serie von Kurzwellengeräten, die auch tragbar betrieben werden konnten. Die Typenbezeichnung hierfür lautete FuG 15. Hierbei handelte es sich um volltransistorisierte Geräte der englischen Firma Redifon, die baugleich mit dem amerikanischen PRC-74 Funkgerät waren, das im militärischen Bereich weit verbreitet war. Seitens der Bundespolizei werden auch heute noch Kurzwellengeräte als Reserve / Rückfallebene in einem kleinen Umfang vorgehalten. Über die Nutzung der Kurzwelle liegen mir leider keine weiteren Informationen vor.

Zufälligerweise erhielt ich zwei Fotografien, die die Journalistin Erika Schörner aus Fürth (Bayern) Anfang der 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts aufgenommen hat. Der darauf abgebildete Polizist trägt auf dem Rücken ein Fug 1.







In der TELEFUNKEN-ZEITUNG, Jahrgang 30, Nummer 115 von März 1957 ist die Entwicklung der Gerätetechnik bis zum FuG 7 und der Einsatz des FuG 7 im Hubschrauber sehr detailliert beschrieben. In diesem Zusammmenhang ist vielleicht auch noch interessant, das die Nutzung der Morsetechnik bis zumindestens 1955 nicht unüblich war.

In der Schriftenreihe „Der Luftschutzhilfsdienst“ Band 1, Allgemeiner Leitfaden für Helfer aus dem Jahre 1960, wird auf mehreren Seiten auch der Aufbau und die Konzeption des LS-Fernmeldedienstes detailliert beschrieben. Die entsprechenden Seiten zum Fernmeldedienst stehen hier als .pdf zur Verfügung ( 2,8 MB ! ) .

Die Luftschutzhilfsdienst Dienstvorschrift 814 ( LSHD-Dv. 814 ) „Der Funksprechverkehr“ des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz von Juli 1967 regelt den Funkverkehr. Es handelt sich hierbei um ein Taschenbüchlein in der Größe DIN A 6 und ist im Prinzip heute noch aktuell.

Die Firma Telefunken hat einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Technik, der durch Telefunken auch entsprechend werbewirksam genutzt wurde, wie verschiedene Werbeanzeigen belegen.

Auch die Firma Volkswagen warb 1956 für ihren „Käfer“ mit einer Zeichnung. Deutlich ist die Funkantenne zu erkennen.

Im Jahre 1967 wurde mit den "Technische Lieferbedingungen für Vielkanal-FM-Sprechfunkgerät FuG 7b (FuG 9)" der Grundstein für das FuG 7b und das FuG 9 als universelles Vielkanalgerät im 20 kHz-Raster gelegt.

Wenig bekannt ist, das in diesem Zusammenhang es auch angedacht war, mit diesen Geräten im UKW-Rundfunkbereich auf der Frequenz 87,600 MHz Rundfunkdurchsagen für die Bevölkerung durchzuführen. So beinhalteten die o.a. Technischen Lieferbedingungen in der Ausgabe 10/67 auf Seite 3 unter 1.2 Frequenzbereiche ...... : folgenden Passus:
Das Gerät im 4-m-Bereich soll zusätzlich einen Sonderkanal besitzen, der in den Anfang des UKW-Rundfunkbereichs (87,6 MHz) fällt. Dieser Kanal muß gegen unbefugtes Benutzen durch eine Blockierung geschützt werden können. Er ist nur sendemäßig durch einen besonderen steckbaren Quarz darzustellen und nicht aus der allgemeinen Frequenzaufbereitung abzuleiten.
Die FuG 7b waren alle dementsprechend vorgerüstet. Es kam jedoch nur eine geringe Stückzahl mit freigeschaltetem Sonderkanal bei der Bundespolizei ( 56 Telefunken Geräte ) und den Bereitschaftspolizeien der Länder ( insgesamt 9 SEL-Geräte ) zum Einsatz. Ob es neben dieser Bundesbeschaffung weitere Landesbeschaffungen gab ist unwahrscheinlich. Auch sind keine nachträglichen Umrüstungen bekannt.

In dem Buch Unfallrettung von R.F.Lick / H.Schläfer, erschienen 1973 im F.K.Schattauer Verlag, wird in einem Kapitel auch das Nachrichtenwesen ausgehend von dem 1972 aktuellen Stand beschrieben. Die entsprechenden Seiten stelle ich hier als pdf-Datei zur Verfügung. Danach waren 1972 auch in Rettungsmitteln noch Wenigkanal-Funkgeräte weit verbreitet und bei den Feuerwehren häufig lediglich die Führungsfahrzeuge mit Funk ausgerüstet. Auch befand sich der heute bundesweit vorhandene Notruf 110 / 112 und entsprechende Leitstellen noch im Aufbau.

In der Zeitschrift Ziviler Bevölkerungsschutz wurde in den Ausgaben 6 und 7 des Jahres 1970 ausführlich die Funkplanung des Landes Hessen für den Brand-, Katastrophenschutz und Unfallrettungsdienst beschrieben. Anlaß für dieses neue Konzept war der Umstieg vom 50-kHz-Kanalraster auf das neue 20-kHz-Kanalraster, der eine komplett neue Infrastruktur ermöglichte. Dieser Artikel geht auch sehr intensiv auf den damaligen Stand der Technik ein.

Die Waldbrandkatastrophe in der Lüneburger Heide 1975 zeigte, wie wichtig eine reibungslose Kommunikation ist und das hierfür Vielkanalgeräte unabdingbar sind. Ausgehend von den dort gemachten Erfahrungen wurde durch Beschluß der Innenministerkonferenz vom 30. April 1976 festgelegt, daß im Bereich der BOS grundsätzlich nur noch Vielkanalgeräte mit entsprechender Zulassung nach der TR-BOS zulassungsfähig sind. Jedoch gab es weiterhin einen Bestandsschutz für die älteren Wenigkanalgeräte.

Überlegungen zur weiteren Entwicklung des BOS-Funks

Durch die etwa 1970 vollzogene Umstellung vom 50-kHz Kanalraster auf das heute noch gebräuchliche Kanalraster von 20 kHz standen den BOS in den ihnen zugewiesenen Frequenzbereichen mehr als doppelt soviele Kanäle wie vorher zur Verfügung.

Es zeichnete sich jedoch bereits recht bald ab, das die Anzahl der verfügbaren Kanäle nicht ausreicht. Aus diesem Grunde gab es in den 1980er Jahren Überlegungen, ein 10 kHz Kanalraster einzuführen. Der Vorteil eines 10 kHz Kanalrasters lag in der Möglichkeit, eine sukzessive Einführung durchführen zu können, da die bestehende Kanalstruktur dadurch nicht geändert würde

Seitens der Post als Regulierungsstelle für die Frequenzzuteilung und Nutzung wurde dieser Wunsch jedoch kategorisch abgewiesen. Es wurde allenfalls ein 12,5 kHz-Raster, wie es international üblich ist, als Weiterentwicklungsmöglichkeit angeboten.

Da ein Umstieg auf ein 12,5 kHz-Raster jedoch einen kompletten Techniktausch bedeutet hätte, wurde dies seitens der BOS verworfen und es blieb bis heute bei dem bekannten 20 kHz-Kanalraster.

Zur Verbesserung der Sprachqualität gab es in den 70er Jahren auch Versuche mit Kompanderzusätzen. Diese haben sich jedoch nicht durchsetzen können. Hier ein solches Gerät von Telefunken.

Um die Funknetze der BOS zum einen abhör- und zum anderen störungssicherer zu gestalten, gab es Ender der 1980er Jahre bei der polizeilichen BOS Überlegungen, Frequenz Hopping zu nutzen.

Anfang der 90er Jahre zeichneten sich die Möglichkeiten des Digitalfunks ab und es kam dann zur Entscheidung des Aufbaus eines Digitalen Funknetzes, das den Analogfunk ersetzen wird.

Geräte und deren Entwicklung

Maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung spezieller BOS-Funkgeräte hatte der Bereich der Polizei. So wurden koordiniert über das Bundesinnenministerium in Absprache mit der Industrie Rahmenpflichtenhefte erstellt, nach denen dann seitens der Industrie entsprechende Geräte hergestellt wurden. Diese Rahmenpflichtenhefte wurden später durch die sogenannten Technischen Richtlinien (TR BOS) abgelöst. Das erste Rahmenpflichtenheft wurde breits Ende 1947 entwickelt. Die TR BOS bezeichnen die Funkgeräte der BOS mit FuG (steht für FunkGerät), gefolgt von einer Nummer. Aus dieser Nummer waren dann die Leistungsmerkmale des Gerätes ersichtlich, unabhängig vom Hersteller. Diese so speziell für die BOS hergestellten Funkgeräte wurden dann für die polizeilichen BOS des Bundes und der Länder sowie den Zivil- und Katastrophenschutz beschafft.
Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen waren an diese Technischen Richtlinien nicht gebunden. Sie konnten praktisch alle am Markt verfügbaren Funkgeräte (Vorraussetzung natürlich eine FTZ-Zulassung) beschaffen und auf den BOS-Frequenzen nutzen. Hiervon wurde aufgrund der geringeren Kosten dieser Betriebsfunkgeräte auch reger Gebrauch gemacht und eine praktisch nicht zu überschauende Vielzahl der unterschiedlichsten Ein- oder Wenigkanalgeräte kam im Laufe der Zeit zum Einsatz.
Die Waldbrandkatastrophe in Niedersachsen im Jahre 1975 zeigte jedoch, das ein größerer, ortsübergreifender Einsatz mit den Wenigkanalgeräten nicht führbar war.
Durch Beschluß der Innenministerkonferenz vom 30. April 1976 durften dann grundsätzlich nur noch nach TR BOS zugelassene Geräte innerhalb der BOS verwendet werden. Die Funkgeräte müssen die jeweils geltenden technischen Richtlinien (TR BOS) erfüllen und abgenommen sein. Für Altgeräte, die keine BOS-Zulassung sondern lediglich die FTZ-Zulassung hatten, gab es natürlich einen Bestandsschutz. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung wurden diese Technischen Richtlinien immer wieder weiterentwickelt. Der Grundgedanke, der diesen Technischen Richtlinien zugrunde lag basiert auf dem Ansatz, dem Benutzer ein einfach und fehlersicher zu bedienendes Gerät zur Verfügung zu stellen. Daher ist die Bedienung – zumindest bei den älteren Geräten – herstellerunabhängig für jeden Gerätetyp einheitlich. Von diesem Grundsatz wurde dann Ende der 70er Jahre abgewichen und es wurden für neuere Technische Richtlinien nur noch die Leistungsparameter beschrieben. Dadurch kamen verstärkt herkömmliche Betriebsfunkgeräte, die entsprechend den Anforderungen der TR BOS modifiziert wurden, zum Einsatz. Deren Bedienung ist hersteller- bzw. gerätespezifisch unterschiedlich. Hierdurch hat sich das Spektrum der zur Verfügung stehenden Geräte wesentlich erweitert und die Anschaffungspreise für die Geräte sind deutlich günstiger geworden. Nachteil ist jedoch, das von der früheren einheitlichen Bedienung abgewichen wurde.

Neben den allgemein bekannten Fahrzeug- und Handfunkgeräten gab und gibt es natürlich auch speziell für den Einsatz in Relaisstellen und Gleichwellennetzen sowie für die Gebäude- und Tunnelfunkversorgung konzipierte Geräte. Es handelt sich hierbei überwiegend um individuelle Einzelfalllösungen.

Da der BOS-Funk relativ leicht abzuhören ist, entstand der Bedarf, abhörsichere Verbindungen aufzubauen. Hierzu werden verschiedene Verschlüsselungs-Verfahren eingesetzt. Frei zugängliche Informationen hierzu sind allerdings verständlicherweise kaum verfügbar.



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11 Meter Band

Zur Nutzung der Frequenzen des 11-m-Bandes liegen mir leider nicht viele Informationen vor. Eine Frequenzzuteilung in diesem Band gab es spätestens ab 1961. Das 11-m-Band war früher in fünf Bedarfsgruppen aufgeteilt und hieraus erfolgte auf Antrag eine Zuteilung von Frequenzen bei nachgewiesenem Bedarf und Berechtigung.

Die ersten 6 Kanäle im Bereich zwischen 26.965 und 27.015 MHz standen den BOS (Feuerwehr und Hilfsorganisationen) zur Verfügung. Eine Nutzung seitens der Polizei erfolgte nicht. Bei den verwendeten Geräten hat es sich sowohl um Handfunkgeräte wie auch Fahrzeug- bzw. Stationsgeräte gehandelt.

Mit der schrittweisen Freigabe des 11-m-Bandes für den CB-Funk ab 1975 war das 11-m-Band für die BOS anfangs nur noch mit den 4 Kanälen unterhalb 27.005 MHz nutzbar. Da immer mehr Schwarzfunker mit 40-Kanal-Exportgeräten diese Frequenzen störten, war ab 1981 nur noch 1 Kanal auf 26.995 MHz nutzbar, da diese Frequenz nicht in den Exportgeräten enthalten war.

Dieser im 11-m-Band verbliebene Kanal ist wohl noch bis mindestens 1986 seitens der DLRG genutzt worden, die speziell am gesamten Nord- und Ostseestrand ein gut organisiertes Funknetz unterhielten.

Wieso im 11-m-Band Funkanwendungen betrieben wurden, obwohl das 2-m-Band ja bereits mit mehreren Kanälen zur Verfügung stand, entzieht sich meiner Kenntnis. Vermutlich dürften hier die Kosten ausschlaggebend gewesen sein, da die 11-m Geräte deutlich preiswerter als 2-m Geräte waren und es heute leider auch noch immer sind. Auch könnte es möglich sein, das die Frequenzen im 2-m-Band damals lediglich der Polizei zur Verfügung standen.



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8 Meter Band

Zur Nutzung der Frequenzen des 8-m-Bandes liegen mir leider nicht viele Informationen vor.

Von etwa 1947 bis Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts benutzte die Polizei in Süd- und Süd-West-Deutschland (ehemalige amerikanische Besatzungszone) Frequenzen des 8-m-Bandes für ihren Funkdienst, bevor er dann bundeseinheitlich im 4-m-Band angesiedelt wurde.

Desweiteren war das 8-m-Band u.a. für den Aufbau eines großräumigen Luftschutz-Warndienstes über Funk vorgesehen (Amtsblatt-Verfügung 288/1961). Dieses Vorhaben wurde einige Jahre später wieder aufgegeben (Amtsblatt-Verfügung 135/1969).

Hierfür gab es das E55-420 von SEL. Es handelte es sich dabei um einen 15-Kanal Empfänger im 8-m-Band.

In den Warnämtern gab es neben speziellen Rundspruchsendern und auch mobile Koffergeräte.

Erst 1969 wurden die Frequenzen im 8-m-Band zu den noch heute bekannten 800er-Kanälen gebündelt.

Tatsächlich genutzt wird / wurde das 8-m-Band wohl überwiegend von der polizeilichen BOS zur Kommunikation zwischen Feststationen (auch länderübergreifend). Diese Dienste werden aber überwiegend nun in den Telefonie-Bereich verlagert. Auch werden seitens der polizeilichen BOS Telemetriesender in der Modulationsart CW betrieben.

Das Teletron T8800 10 Kanal Gerät mit Selektivfrufzusatz, das ab 1984 produziert wurde, könnte auch seitens der BOS genutzt worden sein.

Das Talco CS 40, das etwa 1997 auf den Markt kam, wurde definitiv bei den BOS im 8-m-Band eingesetzt.

Vereinzelt wurden auch im 8-m-Band Festfunkverbindungen (Zubringer) zwischen Relaisfunkstellen und der zentralen Steuerung von 4-m-Gleichwellenfunknetzen betrieben, die 1990 mit der Freigabe von BOS-Frequenzen im 70-cm-Band dann dahin verlagert wurden.

Heute wird dieser Bereich seitens der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes praktisch nicht mehr genutzt. Bekannt ist mir, das das DRK in Fellbach (Baden-Württemberg) Frequenzen im 8-m-Band gelegentlich noch nutzt. Inwieweit die polizeilichen BOS-Organisationen tatsächlich hier noch Anwendungen betreiben, entzieht sich meiner Kenntnis, erscheint aber wahrscheinlich, da die Frequenzen in Gänze noch nicht zurückgegeben wurden.

Verwendet wurden / werden handelsübliche Geräte für diesen Frequenzbereich.



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4 Meter Band

Die Frequenzen im 4-m-Band wurden erstmal Ende 1947 festgelegt. Damals wurde noch von einem Kanalabstand von 150 kHz ausgegangen, der bereits kurz danach auf 100 kHz verringert wurde. Aufgrund technischer Weiterentwicklung wurde bereits Anfang der 50er Jahre auf das 50 kHz-Raster umgestellt. Ca. 1966 (mit einer Übergangszeit – Parallelbetrieb bis 30.6.1972) wurde auf das auch heute noch übliche Kanalraster von 20 kHz umgestellt. Es standen damit die Kanäle 400 bis 519 sowohl im Unter- wie im Oberband zur Verfügung. 1978 wurden die Kanäle 347 bis 399 (wovon die Kanäle 377 bis 396 nur im Oberband zur Verfügung stehen) hinzugefügt. Hierfür mußte auf die Kanäle 510 Oberband und 511 bis 519 Ober- und Unterband verzichtet werden.

Um einen Ausweg aus der immer herrschenden Kanalknappheit zu finden, fanden Anfang der 80er Jahre Versuche statt, das Kanalraster auf 10 kHz zu verringern. Obwohl die Versuche erfolgreich waren, kam es nicht zu diesem Schritt. Das Bundespostministerium - als zuständige Behörde für die Frequenzzuteilung - lehnte ein 10 kHz Raster ab. Genehmigungsfähig wäre ledig ein 12,5 kHz-Raster, was aber seitens der BOS abgelehnt wurde, da dieses nicht zu der vorhandenen Technik im 20 kHz-Raster kompatibel war, die parallel dazu weiter genutzt werden sollte.

Ebenso gab es ein Konzept für eine "automatische Kanalwahl" - der dafür heute übliche Begriff "Bündelfunk" existierte damals noch nicht. Dies hätte aber eine Auswechslung aller Bedienteile der FuG 8b bedeutet und ältere Geräte wie das FuG 7b hätten ausgesondert werden müssen. Auch dies kam über eine Konzeptstudie nicht hinaus.

Das 4-m-Band ist grundsätzlich für die Kommunikation zwischen den Leitstellen und deren Fahrzeugen sowie der Fahrzeuge untereinander gedacht. Hierdurch bedingt handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der eingesetzten Funkgeräte um in Fahrzeugen fest eingebaute Geräte. Für lediglich einen kleinen, eingeschränkten Personenkreis werden Handfunkgeräte im 4-m-Band vorgehalten und seitens der Genehmigungsbehörden zugelassen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch, das in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts in Österreich die selben Frequenzen im 4-m-Band wie in Deutschland für die österreichischen BOS-Dienste genutzt wurden.

Funkgeräte

Die erste BOS-Funkgeräte für das 4-m-Band waren umgebaute Panzerfunkgeräte der ehemaligen deutschen Wehrmacht. Die darauf folgenden Geräte basierten vielfach noch auf der alten Technik, waren jedoch bereits mit moderneren Röhren bestückt. Das 1954 entwickelte FuG 7 von Telefunken. war dann das erste Vielkanal-Gerät. Es wurde für das 50 kHz-Raster konzipiert. Es handelt sich um ein komplett mit Röhrentechnik aufgebautes Gerät und konnte alle damals verfügbaren Kanäle schalten. Auch war eine RS1 Schaltung sowie über ein Relaisstellenzusatzgerät eine große Relaisstelle aufbaubar. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten dieses Gerätes im Vergleich zu den Wenigkanalgeräten waren Hauptabnehmer lediglich der Bundesgrenzschutz, die Bereitschaftspolizeien der Länder und später der Luftschutzhilfsdienst (LSHD), aus dem der Katastrophenschutz entstand. Es dauerte eine gewisse Zeit, bis sich die Vorteile der Vielkanalgeräte herausstellten und diese dann zur Standardausrüstung bei der Polizei wurden. Mit Einführung des 20 kHz-Kanalrasters waren die Geräte der Serien FuG 7 und FuG 7a auszumustern, da sie nicht auf das 20 kHz-Raster umrüstbar waren. Das SEM 27 von Lorenz (siehe weiter unten) wurde später (1961) entwickelt und berücksichtigte die bevorstehende Umstellung. Für dieses Gerät gab es spezielle Umrüstsätze, so das diese Geräte noch lange anzutreffen waren.

Eine Variante der Gerätfamilie FuG 7 / FuG 7a / FuG 7b setzte die Bundeswehr ein. Es handelte sich um das FuG 7a-1 mit den Kanälen 100 bis 199. Eine besondere Variante ist das FuG 7a-2, das die Kanäle 230 ( 74.275 MHz ) bis 249 ( 75.225 MHz ) sowie die BOS-Kanäle 00 bis 29 im Unterband bzw. die Kanäle 280 ( 84.075 MHz ) bis 299 ( 85.025 MHz ) sowie die BOS-Kanäle 50 bis 79 im Oberband schalten konnte. Die zweihunderter-Kanäle sind um 25 kHz zu den Bundeswehrkanälen 100 bis 199 beim FuG 7a-1 versetzt. Leider habe ich keinerlei Hinweise auf den Einsatzbereich dieser Geräte erhalten können.

Daneben gab es auch das FuG 8 als Gerät mit geringer Sendeleistung (wohl mehr für tragbaren Einsatz konzipiert).

Die fortschreitende Entwicklung ermöglichte verstärkt den Einsatz von Transistoren. Die Firma SEL entwickelte 1961 das SEM 27. Dieses Gerät hatte lediglich noch 2 Röhren, der Rest konnte schon durch Transistoren abgelöst werden. Das Gerät wurde noch für das 50 kHz-Raster entwickelt, jedoch wurde ein großer Teil dieser Geräte für das 20 kHz-Raster umgebaut und diese Geräte konnten die Kanäle 400 bis 519 schalten. Auch war es möglich, eine RS1-Schaltung vorzunehmen. Da es nur noch über 2 Röhren verfügte, war es natürlich wesentlich weniger störanfällig als die alten FuG 7a. Bezüglich der Störanfälligkeit der alten Geräte ist an die Lade- und Instandsetzungsfahrzeuge (L-und-I) der Fernmeldezüge und das dort vorhandene Röhrenlager zu erinnern.

Im Jahre 1967 brachten die Firmen SEL und Telefunken das bekannte FuG 7b auf den Markt. Damit stand ein vollständig transistorisiertes Funkgerät für die BOS-Belange zur Verfügung. An dem Gerät konnte die Sendeleistung zwischen 3 und 10 Watt umgeschaltet werden. Somit deckte das FuG 7b sowohl den Einsatzbereich des FuG 7a (10 Watt Sendebetrieb) wie auch des FuG 8 (3 Watt Sendebetrieb) ab. Auch war eine RS1 Schaltung sowie über ein Relaisstellenzusatzgerät eine große Relaisstelle aufbaubar. Für das Gerät gab es auch eine Fernbedienungsmöglichkeit. Dieses Gerät ist heute noch vielfach im Einsatz anzutreffen. Eine Variante des Gerätes setzte die Bundeswehr ein. Es handelt sich um das FuG 7b-1/25 mit den Kanälen 100 bis 199, die frequenzmäßig unterhalb des BOS 4-m-Bandes liegen. Der Kanalabstand beträgt bei diesen Geräten 25 kHz. Ein Umbau auf BOS ist nicht möglich! Auch setzte die Bundeswehr ein FuG 7b-1 mit den Kanälen 600 bis 719 im 20 kHz-Raster ein.

Das FuG 7b gab es ebenso wie das FuG 8 auch mit einer Batteriewanne und Rucksacktragegestell für den mobilen Einsatz. Es war bei den Fernmeldern aufgrund seines relativ geringen Gewichtes (im Vergleich zur Kabeltrommel für den Feldtelefonbau) sehr beliebt – die Kosten für die Batterien (normale Monozellen) standen aber auf einem anderen Blatt.

Aufgrund der hohen Kosten für ein Vielkanal-Funkgerät wie das FuG 7/a/b setzten viele Organisationen umgebaute Betriebsfunkgeräte (z.B. Telefunken Telecar TS, SEL SEM 47 oder Bosch KF 80) als Wenig-Kanal-Geräte ein, die deutlich günstiger zu beschaffen waren. Die Vielfalt der hier eingesetzten Geräte spiegelt die damalige Marktsituation bei Betriebsfunkgeräten wieder. Die Erfahrungen bei der Waldbrandkatastrophe in Niedersachsen Mitte der 70er Jahre zeigte jedoch, das mit den Wenigkanalgeräten eine überregionale Zusammenarbeit nicht möglich war und es setzte bundesweit ein Umdenkprozess ein. Seitdem wurden meines Wissens nur noch Vielkanalgeräte beschafft. Jedoch läßt sich auch heute noch das ein oder andere Wenigkanalgerät auf einem Fahrzeug finden.

Die Firma Bosch brachte 1974 das KF 801 heraus. Es entsprach leistungsmäßig dem späteren FuG 8a, erhielt jedoch keine Zulassung nach TR BOS. Dieses Gerät war für meinen Geschmack das schönste Fahrzeugfunkgerät.

Ab 1975 kam das FuG 8a bzw. FuG 8b auf den Markt. Hersteller waren die Firmen Telefunken, SEL, Teletron und Bosch. Es wies gegenüber dem FuG 7b deutliche Veränderungen auf. So wurde die Sendeleistung fest auf 10 W eingestellt. Die Möglichkeit des Verstärkerbetriebes und der Relaisstellenbildung entfielen. Das Gerät wurde von der Größe her für den Autoradioausschnitt von PKW konstruiert. Das Bedienteil konnte abgesetzt vom Sende-Empfangsteil betrieben werden. Es gab zwei unterschiedliche Ausführungen des Gerätes. Das FuG 8a verfügte lediglich über die Funktion „bedingtes Gegensprechen“. Mir ist bekannt, das die Polizei in Nordrhein-Westfalen viele FuG 8a eingesetzt hat. Das FuG 8b war dagegen vollduplexfähig und wurde überwiegend bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen beschafft.

Mit der Erweiterung des 4-m-Bandes um die 300er Kanäle kamen 1978 die Funkgeräte der Serie FuG 8b-1 auf den Markt. Diese modernen Geräte lassen sich durch einfache Programmierung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einrichten. Da das FuG 7b nicht mehr produziert wird, wurden relaisstellenfähige Geräte benötigt. Dies wurde dann mit dem FuG 8b-1 und dem entsprechenden Bedienteil realisiert. So ist – abhängig vom Bedienteil und der Programmierung – wieder eine RS1 Schaltung oder auch der FMS Betrieb möglich.

Handfunkgeräte 4-m

Handfunkgeräte wurden bereits recht früh eingesetzt. Aufgrund des Preises und der anfangs noch geringen Anzahl der verfügbaren Geräte waren sie jedoch recht selten. Insbesondere im Katastrophenschutz war es vielmehr üblich, die verwendeten Funkgeräte mittels eines Tornistertragegestelles und Batteriewanne „tragbar“ zu machen.

Allgemein sind Handfunkgeräte im 4-m-Band relativ selten. Eingesetzt werden die auch im 2-m-Band verwendeten Geräte in einer speziellen 4-m-Band Ausführung. Zu erkennen sind 4-m-Band Handfunkgeräte an der deutlich längeren Antenne. Aufgrund der technischen Möglichkeiten handelte es sich anfangs um Ein- bzw. Wenigkanalgeräte wie das Teleport 6 von AEG-Telefunken. Wenigkanalgeräte wurden von verschiedenen Herstellern (Telefunken – später AEG und SEL – später Bosch – heute Motorola) hergestellt und mit Einführung der technischen Richtlinien (TR BOS) als FuG 13 angeboten. Erst die Entwicklung von Synthesizern für die Frequenzaufbereitung ergab die technische Möglichkeit, Vielkanal-Handfunkgeräte herzustellen. Speziell für die BOS konstruierte Vielkanalgeräte gab es ab etwa 1975 von AEG-Telefunken und SEL/Bosch (FuG 13a). Fortschreitende technische Entwicklung brachte eine Vielzahl leistungsfähiger Industriefunkgeräte von z.B. Motorola, AEG, Ascom etc. (FuG 13b) auf den Markt, die den Bedürfnissen der BOS entsprachen und durch eine neue TR BOS auch ihre Zulassung erhielten. Die unterschiedlichen Geräte sind unter dem Punkt 2-m-Band beschrieben.

Seitens der Polizei (zumindestens in Nordrhein-Westfalen) wurden auch sehr häufig 4-m / 2-m Brückenschaltungen vorgenommen. Hier wird ein 2-m-Handfunkgerät fest mit dem 4-m-Fahrzeuggerät geschaltet und der Beamte bewegt sich mit einem weiteren 2-m-Handfunkgerät an der Einsatzstelle. Durch die Kopplung im Fahrzeug hört er den 4-m-Funk mit und kann über sein Fahrzeug von dem 2-m-Gerät Kontakt zu seiner Leitstelle halten. Hierfür sind im Fahrzeug entsprechende aktive Handfunkgerätehalterungen vorzuhalten. Diese Praxis ist allerdings sehr frequenzintensiv, da praktisch jedes Fahrzeug einen eigenen 2-m-Kanal benötigt, um Störungen durch nah beeinander stehende Fahrzeuge und Nutzung des selben 2-m-Kanales im Vorfelde auszuschließen.

Interessant ist sicherlich auch die Möglichkeit, mit Überleiteinrichtungen (sogenanntes Gabelteil) Telefongespräche – sowohl aus dem öffentlichen Telefonnetz wie auch aus der Feldvermittlung – in einen Funkverkehrskreis einzuspeisen. Aufgrund der unterschiedlichen Übertragungsarten (Telefon = duplex / Funk = simplex oder semi-duplex) ist hier natürlich strengste Funk- respektive Telefondisziplin angesagt. Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, das ich einen duplex-Funkbetrieb – außer bei Übungen – nie erlebt habe.

Funkmeldeempfänger

Funkmeldeempfäner für das 4-m-Band gab es bereits seit mindestens 1960. Ein solches Gerät, der Lorenz E-29 Funkmeldeempfänger aus dem Jahre 1960 gehört seit kurzem zu meiner Sammlung. Mangels Unterlagen kann ich jedoch zu den Alarmierungsmöglichkeiten bei der damaligen Technik keinerlei Aussagen treffen.

Mit Funkmeldeempfängern hatte ich das erste Mal Mitte der 70er Jahre Kontakt. Es handelte sich noch um kofferradiogroße Geräte. Recht schnell kamen dann wesentlich kleinere Modelle auf den Markt. 1976 kam der Pageboy II von Motorola auf den Markt. Er war zur damaligen Zeit der kleinste Funkmeldeempfänger. Die Empfindlichkeit dieses Gerätes war hervorragend und wird meiner Einschätzung nach von keinem anderen Gerät erreicht. Heute gibt es eine Vielzahl Geräte auf dem Markt, die abhängig von der Alarmierungstechnik (analog / digital) neben der reinen Pieper-Funktion eine Sprachdurchsage oder auch eine Textausgabe auf einem Display erlauben. Durch die preiswerter werdende Technik bei den Funkmeldeempfängern konnte auf andere Alarmierungsarten (z.B. über das örtliche Stromnetz mittels der Rundsteuertechnik, wie bis in die 60er Jahre in Bergisch Gladbach praktiziert) oder den Einsatz von Sirenen verzichtet werden. Auch wurde so erst eine selektivere Alarmierung auf Führungs-, Gruppen- oder Zugebene möglich.



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2 Meter Band

Im 2-m-Band wird heute mit einem Kanalraster von 20 kHz gearbeitet. Bei Freigabe des 2-m-Bandes für die BOS Ende der 40er Jahre war noch ein Kanalraster von 100 kHz üblich, was kurze Zeit später auf 50 kHz geändert wurde. Es standen ab 1967 dann im 20 kHz-Raster die Kanäle 200 bis 299 – werden normal als 00 bis 99 bezeichnet (sowohl im Unter- wie im Oberband zur Verfügung. 1983 wurden die Kanäle 101 bis 125 hinzugefügt. Hierfür mußte auf die Kanäle 293 bis 299 und Kanal 200 verzichtet werden.

Das 2-m-Band war ursprünglich für die Kommunikation an der Einsatzstelle gedacht und soll den 4-m-Fahrzeugfunk von dem an der Einsatzstelle erforderlichen Funkverkehr entlasten. Heute werden aber auch im Bereich der 100er Kanäle Relaiszubringerdienste sowie auf verschiedenen Oberbandkanälen digitale Alarmierungen durchgeführt. Bei den verwendeten Funkgeräten verhält es sich genau umgekehrt zu den 4-m-Geräten. Hier überwiegen ganz klar die Handfunkgeräte. Fahrzeuggeräte sind praktisch nur auf Einsatzleitwagen / Befehlskraftwagen zu finden. Auch sind Feststationen – bedingt durch die geringere Reichweite des 2-m-Bandes in Vergleich zum 4-m-Band – bei der nichtpolizeilichen BOS die Ausnahme. Die Polizei betreibt aber auch im 2-m-Band sehr häufig Funkverkehrskreise mit Relaisstellen.

Den Anfang bei den tragbaren Funkgeräten bildete 1951 das FuG 1 als Tornisterfunkgerät, gefolgt von dem FuG 2 sowie verschiedenen weiteren, nicht speziell für die BOS entwickelten Geräten. Das erste wohl als Handfunkgeräte zu bezeichnende Funkgerät war das FuG 6 aus dem Jahre 1954, gefolgt von dem FuG 6a aus dem Jahre 1958. Das FuG 6b von 1967 war dann das erste Vielkanal Funkgerät im 2-m-Band. Das FuG 11 stellte 1967 als "Kleinstgerät" für verdeckte Trageweise eine Besonderheit dar. Die Geräte erhielten eine Zulassung nach TR BOS als Handfunkgeräte.

Bei den ersten Handfunkgeräten im 2-m-Band, mit denen ich in Berührung kam, handelte es sich um das FuG 10 von Bosch bzw. das vergleichbare Gerät von Telefunken. Diese Geräte erhielten 1972 die Zulassung. Bei beiden Geräten waren maximal 10 Kanäle schaltbar. Jeder Kanal mußte einzeln bequarzt werden. Noch heute sind viele dieser Geräte anzutreffen. Allerdings ist ein umquarzen extrem teuer und aufgrund zum Teil fehlender Ersatzteile bzw. Baugruppen wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Vielkanalgeräte des Typs Fug 10a von AEG/Telefunken und SEL/Bosch/Motorola wurden aufgrund moderner Technik ab ca. 1975 möglich. Diese speziell für die BOS konstruierten Geräte wurden überwiegend von der Polizei eingesetzt – wo sie auch heute noch anzutreffen sind. Fortschreitende technische Entwicklung brachte eine Vielzahl leistungsfähiger Industriefunkgeräte (Motorola, AEG, Kenwood, ICOM, Yaesu, Rexon etc.), die den Bedürfnissen der BOS entsprachen und durch Änderungen der TR BOS auch ihre Zulassung erhielten. Diese von der Bedienung her nicht mehr einheitlichen Geräte erhielten ab 1988 Zulassungen.

Seit 1990 sind auch Funkmeldeempfänger im 2-m-Band für die digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Verfahren zulässig. Aufgrund der geringeren Reichweite des 2-m-Bandes sind allerdings häufig digitale Alarm-Umsetzer (im Prinzip Papageien-Relais) erforderlich. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Geräten, die mit der von der Leitstelle eingesetzten Technik kompatibel sein müssen. Die digitale Alarmierungstechnik erlaubt eine Textausgabe auf einem Display, so das detaillierte Einsatzinformationen übertragen werden können und im Klartext im Speicher abrufbar sind. So entfallen Nachfragen, die bei einer reinen Durchsage z.B. wegen Verständigungsproblemen erforderlich werden.



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70 Zentimeter Band

Das 70-cm-Band ist relativ neu. Es wurden im Jahre 1990 110 Kanäle der BOS zugewiesen. Die überwiegende Nutzung erfolgt im Betrieb von Zubringerstrecken (Richtfunkstrecken) zwischen Feststationen wie z.B. Leitstelle zu Relaisstelle oder Steuerinformationen bei Gleichwellenfunk. Der Frequenznutzungsplan schreibt ausdrücklich vor, das die Frequenzen im 70 cm Band als Festfunkzubringer zur Übertragung von Nachrichten (Sprache und Daten) dienen.

Detailliertere Kenntnisse über die Nutzung des 70-cm-Bandes und der eingesetzten Geräte liegen mir leider nicht vor.

In Baden-Württemberg wurde das im folgenden abgebildete Telecar 9 von AEG-Telefunken in der 70-cm Version für Tests und Überprüfungen von 70-cm Funkverbindungen genutzt.

Hier eine 70-cm Feststationsanlage von CELWAVE. Das Gerät war in Baden-Württemberg im Einsatz.



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weitere Frequenzen der BOS

Auf die folgenden Frequenzbereiche bin ich durch die Frequenzzuweisung im Frequenznutzungsplan gestoßen. Weitere Informationen liegen mir nicht vor!

20 Zentimeter Band

Die Frequenzbereiche von 1690 bis 1693 MHz sowie 1782 bis 1785 MHz sind als Fester Funkdienst für Richtfunkanlagen für Funkanwendungen der BOS freigegeben.

Nach Frequenznutzungsteilplan 264, Eintrag 264001 bzw. Frequenznutzungsteilplan 266, Eintrag 266005 (Stand November 2003) bleiben diese Bereiche auch nach einem Wechsel auf das zukünftige Digitalsystem der BOS erhalten. Entsprechende Wegfallvermerke - wie bei den anderen o.a. Frequenzbereichen - sind im Frequenznutzungsplan nicht enthalten.

20 Zentimeter Band

Der Frequenzbereich von 2347 bis 2385 MHz ist für die Übertragung von Bild- und Tonsignalen mit einer maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung von 25 W EIRP für Funkanwendungen der BOS freigegeben.

Nach Frequenznutzungsteilplan 278, Eintrag 278006 (Stand November 2003) bleibt dieser Bereich auch nach einem Wechsel auf das zukünftige Digitalsystem der BOS erhalten. Entsprechende Wegfallvermerke - wie bei den anderen o.a. Frequenzbereichen - sind im Frequenznutzungsplan nicht enthalten.

10 Zentimeter Band

Der Frequenzbereich von 14,25 bis 14,5 GHz ist als Fester Funkdienst für die Übertragung von Bild-, Ton- und Datensignalen mit Punkt-zu-Punkt Richtfunkanwendungen bei einer maximal zulässigen Sendeleistung von 790 W EIRP für Funkanwendungen der BOS freigegeben.

Nach Frequenznutzungsteilplan 346 bis 348, Eintrag 346001, 347001 und 348001 (Stand November 2003) bleibt dieser Bereich auch nach einem Wechsel auf das zukünftige Digitalsystem der BOS erhalten. Entsprechende Wegfallvermerke - wie bei den anderen o.a. Frequenzbereichen - sind im Frequenznutzungsplan nicht enthalten.



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Kurzwelle

In der BOS-Funkrichtlinie vom 2.5.2006, in Kraft ab 1.7.2006, ist auch der Bereich der Kurzwelle aufgeführt. Danach stehen der BOS im Frequenzbereich von 1609,60 kHz bis 27433,50 kHz insgesamt 137 Frequenzen zur Verfügung.



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Frequenzen für Verkehrsradar


haben zwar nicht direkt etwas mit BOS-Funk zu tun, fallen aber in den Bereich Funk-Anwendungen und sind daher hier mit aufgeführt, vor allen, da sie in der BOS-Funkrichtlinie vom 2.5.2006, in Kraft ab 1.7.2006, erstmals auch mit der Bezeichnung „Verkehrsradar“ aufgeführt werden.

Nach Frequenznutzungsteilplan 329, Eintrag 329004 (Stand Mai 2006) steht der BOS der Bereich von 9300 MHz bis 9500 MHz für nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienst mit einer maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung von 20 W EIRP zu. Im einzelnen stehen die Frequenzen 9350, 9410 und 9470 zur Verfügung.

Nach Frequenznutzungsteilplan 343, Eintrag 343002 (Stand Mai 2006) steht der BOS der Bereich von 13,4 GHz bis 13,75 GHz und nach Frequenznutzungsteilplan 344, Eintrag 344004 (Stand Mai 2006) der Bereich von 13,75 GHz bis 14,0 GHz für nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienst mit einer maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung von 20 W EIRP zu. Im Frequenzbereich von 13450 bis 13950 MHz handelt es sich um die Frequenzen 13450, 13550, 13650, 13750, 13850 und 13950 MHz.

Da sich mittlerweile die Lasertechnik immer stärker durchsetzt, ist die Nutzung der Radartechnik rückläufig.

Hier ein paar Bilder von Radarwagen und Geräten, wie sie täglich am Straßenrand zu sehen waren.

Ein Hersteller dieser Geräte ist die schweizer Firma Multanova. Eine Präsentation der Multanova-Geräte aus den Jahren 1952 bis 2012 finden Sie hier.



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Besondere Anwendungen

Neben den allgemeinen Funkanwendungen verwenden die polizeilichen BOS natürlich auch besondere Geräte für Ermittlungen und Überwachungen. Diese allgemein als Wanzen für die Überwachung oder als Peilsender für die Ortung bekannten Geräte sind allerdings mindestens als VS-nfD eingestuft, und daher sind Informationen darüber nicht öffentlich zugänglich.



Sonstige, allgemeine zivile Funkanwendungen

Die BOS nutzen neben dem oben aufgeführten speziellem BOS-Funk natürlich auch Geräte und Frequenzen für allgemeine Funkanwendungen. Hierunter fällt zum einen die Kommunikation der Hubschrauber mit den Flughäfen bzw. anderen zivilen Luftfahrzeugen aber auch die Kommunikation der Wasserschutzpolizei bzw. Küstenwache mit den Häfen und Binnen- bzw. Seeschiffen.

Hierfür werden handelsübliche Geräte verwendet.

Eine solche Anlage eines Polizeihubschraubers ist hier abgebildet.

Eine solche Anlage eines Bootes der Wasserschutzpolizei ist hier abgebildet.

Auch war z.B. ein ELW 3 der Feuerwehr in Baden-Württemberg sowohl mit einem Funkgerät für den Forstfunk (ein Teletron MF740 aus dem Jahre 1980) sowie einem Flugfunkgerät (ein Becker AR 2008/25, das 1980 etwa 2.500,-- Mark kostete) ausgestattet. Das Flugfunkgerät diente insbesondere zur Kommunikation mit Luftbeobachtern.

Die Geräte wurden in Gehäuse von Teletron FuG 8b eingesetzt, um die Montage in einem 19"-Rahmen zu vereinfachen.

Auch wurde von Seiten der Polizei bei entsprechenden Lagen der für jederman zugängliche Funkverkehr wie z.B. der CB-Funk mit entsprechenden, handelsüblichen Geräten mitgehört. Hier zwei von der Polizei ausgesonderte Geräte, die Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre genutzt worden sind.

Es kamen auch handelsübliche Funkscanner zum Einsatz, wie eine Auktion des Zolls belegt.

Desweiteren wurden für Richtfunkstrecken auch normale Betriebsfunkfrequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragt und entsprechende handelsübliche Geräte dafür genutzt.

Hier die 7-GHz-Anlage der Relaisfunkstelle Spessart bei Ettlingen der Polizei, die bis Ende 2017 in Betrieb war.



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Digital-Funk

Für ein gemeinsames digitales Funknetz der BOS sind folgende Frequenzen vorgesehen:

380 MHz bis 385 MHz und

390 MHz bis 395 MHz

sowie 406,1 MHz bis 410 MHz für DMO



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Zukunftsaussicht?

gefunden bei der Feuerwehr Kaiserslautern, gezeichnet von Matthias Schmitt.




Auch die Spielzeugindustrie fördert den Nachwuchs von BOS-Sprechfunkern.
Hier ein CB-Funkgeräteset der Firma Dickie (1-Kanal, die 19 und 1 Watt Sendeleistung).



Mitwirkende

Ich danke allen, die mir weiterführende Informationen, Daten bzw. Bildmaterial für diese Seite zur Verfügung gestellt haben. Besonders möchte ich meinen Dank aussprechen an

Dipl.-Ing. Heinz-Otto Geisel und Jörg Schlemminger für die vielfältigen Informationen und geschichtlichen Hintergründe

Martin Reiß für die Überlassung alter Unterlagen und Bilder aus seiner Sammlung von Serviceunterlagen alter Funkgeräte

und

Godeke Klinge ( http://www.ls-kats.de ) für Informationen zum Einsatz der Funktechnik im früheren LSHD.

Weitere Informationen

Viele der eingesetzten Geräte finden Sie bei http://www.oppermann-telekom.de beschrieben. Hier sind auch sehr detaillierte technische Informationen zu den Geräten hinterlegt.

Das Buch "Feuerwehr-Sprechfunk" von Dipl.-Ing. Heinz-Otto Geisel (Die Roten Hefte, Band 45 - Kohlhammer Verlag) ist leider vergriffen und es wird wohl auch keine weitere Auflage mehr geben. Daher sei auf das Buch „BOS-Funk“ von Michael Marten, erschienen im Siebel Verlag, verwiesen. Auch beinhaltet die Zeitschrift „Brandschutz“, Ausgabe 7-99 aus dem Kohlhammer-Verlag sehr interessantes zum Thema Informations- und Kommunikationswesen und nicht nur den hier dargestellten Artikel.

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