Bereits recht früh wurden die Anforderungen an die Funkgeräte der BOS durch sogenannte Pflichtenhefte definiert. Das älteste mir vorliegende Pflichtenheft für UKW-Verkehrsfunkgeräte der Sicherheitsbehörden im 4-m-Band stammt aus dem Jahre 1952 und definiert die Anforderungen an das FuG 5, das von mehreren Herstellern produziert wurde.
Für die Gerätetypen FuG 7b / FuG 9 wurden 1967 die Anforderungen in den Technische Lieferbedingungen für Vielkanal-FM-Sprechfunkgerät FuG 7 b (FuG 9) definiert. Ich bitte die teils schlechte Kopie zu entschuldigen.
Die Einhaltung des Pflichtenheftes wurde durch die Mess- und Prüfstelle des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums in Bonn überprüft und den Geräten wurde die FuG-Nummer zugewiesen.
Die Technischen Richtlinien für BOS-Funkgeräte beschreiben detailliert die Anforderungen, die von den Geräten zu erfüllen sind. Sie werden regelmäßig dem Stand der Technik angepaßt. Gemeinsame Grundlage für die TR BOS ist eine Rahmenrichtlinie, die auch als Anhang die Frequenztabellen für das 4-m und 2-m-Band enthällt.
Die TR BOS wird federführend vom Polizeitechnischen Institut (PTI) der Polizei-Führungsakademie in Münster bearbeitet. Dort finden sich auch alle aktuellen Versionen der TR BOS sowie weitere interessante Publikationen.
Die Einhaltung der TR BOS wird durch die Prüfstellen überwacht, denen die Geräte zur Zulassung vorgelegt werden müssen und die bei Erfüllung der Voraussetzungen die entsprechende Zulassungsnummer vergeben.
Zulassungsstelle war ursprünglich nur das Beschaffungsamt im Bundesinnenmisterium in Bonn. Da das Beschaffungsamt des BMI nur Geräte prüfte, die durch den Bund beschafft wurden, wurde es Anfang / Mitte der 70er Jahre notwendig, auch die nicht für Bundesbeschaffungen vorgesehenen Geräte einer Zulassungsprüfung zu unterziehen. Hierfür erhielt 1975 die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal per Staatsvertrag von allen Bundesländern den Auftrag zum Betrieb der "Prüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte" übertragen.
Nachdem sich das Bundesinnenmisterium aus dem Zulassungsverfahren zurück gezogen hat, erfolgt die Zulassung analoger Geräte nur noch durch die Zentralprüfstelle für Funkgeräte des Landes Baden-Württemberg in Bruchsal.
Hier ein Bild der Prüfstelle Bruchsal aus dem Jahre 1976.
Der überwiegende Teil der auf dem Bild zu sehenden Messtechnik ist mittlerweile Bestandteil meiner Sammlung.
Im folgenden einige der Technischen Richtlinien
Mobilfunkgeräte
TR Mobilfunkgeräte FuG 8a/b/c von Oktober 1993
TR Mobilfunkgeräte FuG 9b/c von Oktober 1993
Übersicht der baumustergeprüften Mobilfunkgeräte, Stand 21.02.2012
Handfunkgeräte
TR Handfunkgeräte FuG 10a/13a von Oktober 1993
TR Handfunkgeräte FuG 10b/13b von Mai 1996
TR Handfunkgeräte FuG 11b von Mai 1996
Übersicht der baumustergeprüften Handfunkgeräte, Stand 09.04.2014
Übersicht der explosionsgeschützten Handfunkgeräte, Stand 09.04.2014
Relaisfunkstellengeräte
TR Relaisfunkstellengeräte von Oktober 1994
Übersicht der baumustergeprüften Relaisfunkstellengeräte, Stand 07/2009
Übersicht der baumustergeprüften Funkzubringergeräte von Dezember 2005
Übersicht der überprüften Gleichkanalumsetzer von Dezember 2005
FMS - Funkmeldesystem
TR Funkmeldesystem von Juni 1999
Übersicht der baumustergeprüften FMS-Geräte, Stand 05/2011
Geräte für Funkalarmierung
TR Geräte für die analoge Funkalarmierung von März 2000
TR Geräte für die digitale Funkalarmierung von März 2000
Fernsehfunkanlagen
TR Fernsehfunkanlagen im 2,3 GHz-Bereich für die mobile Fernsehbildübertragung von April 1986
TR Digitale Fernsehbildübertragung von September 1998
Hör-/Sprechgarnitur
Hier eine Auflistung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 04.01.2008 mit einer Übersicht der zugelassenen Funkanlagen, die allerdings verschiedene Fehler enthält.
Bei den hier aufgezeigten TR BOS handelt es sich um die aktuell gültigen Versionen (Stand Oktober 2004). Ältere TR BOS liegen mir leider (noch) nicht vor. Ich bin aber bemüht, auch diese noch zu erhalten und zu veröffentlichen.