Der Frequenzbereich von 2347 bis 2385 MHz ist für die Übertragung von Bild- und Tonsignalen mit einer maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung von 25 W EIRP für Funkanwendungen der BOS freigegeben.
Nach Frequenznutzungsteilplan 278, Eintrag 278006 (Stand November 2003) bleibt dieser Bereich auch nach einem Wechsel auf das zukünftige Digitalsystem der BOS erhalten. Entsprechende Wegfallvermerke - wie bei den anderen o.a. Frequenzbereichen - sind im Frequenznutzungsplan nicht enthalten.
Folgende Frequenzen stehen zur Verfügung:
Frequenz (MHz) |
Modulationsart |
2351 |
C 3 F |
2353 |
F 3 F |
2358 |
C 3 F |
2360 |
F 3 F |
2365 |
C 3 F |
2367 |
F 3 F |
2372 |
C 3 F |
2374 |
F 3 F |
2379 |
C 3 F |
2381 |
F 3 F |
Modulationsarten
C 3 F = Restseitenband; Einzelkanal, der analoge Informationen enthält, Fernsehen (Video)
F 3 F = Frequenzmodulation; Einzelkanal, der analoge Informationen enthält, Fernsehen (Video)
Hier die Abbildung des ersten Polizeifernsehwagen der Polizeidirektion München für die Bildübertragung des Urlaubsreiseverkehrs von der Autobahn (ca. 1965).
Hier ein älterer Opel Blitz als Fernsehwagen.
Hier die schamatische Darstellung der Fernsehübertragung. Die Grafik ist einem Vortrag der Bundespolizei aus dem Jahre 2012 entnommen.
Hier eine Anlage, die vermutlich aus den 80er Jahren stammt.
Dazu gehören die beiden Ikegami CTC-2110 Kameras nebst Steuergerät.