Warndienst

1  Aufgaben und Organisation des Warndienstes (WD)

Der Warndienst ist Bestandteil des Zivilschutzes und damit Angelegenheit des Bundes. Er fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers des Inneren (BMI). Die Aufgaben des Warndienstes werden von dem Bundesamt für Zivilschutz (BZS) wahrgenommen. Die Beteiligung der DBP ist in einer besonderen Vereinbarung zwischen BMI und DBP geregelt. Aufgaben der DBP sind:

- Beteiligung bei der Planung und Entwicklung

- Die DBP beschafft die für die Sprach- bzw. Signalübertragung auf Stromwegen der DBP erforderlichen technischen Einrichtungen

- Die von der DBP für den WD beschafften Geräte sind Eigentum des BMI. Die DBP verwahrt und unterhält die Geräte für das Warnnetz und erhält dafür Entgelte

- Die DBP ist für die Betriebsbereitschaft der von ihr zu unterhaltenden Einrichtungen des WD verantwortlich

Gliederung des Warndienstes: Das Bundesgebiet ist in 10 Bezirke aufgeteilt. Jeder Bezirk wird von einem Warnamt versorgt, das dem BZS direkt unterstellt ist. Die Warnämter sind abseits von größeren Ansiedlungen oder gefährdeten Einrichtungen in bunkern untergebracht und sind in ständiger Bereitschaft.

Bei fernmeldetechnischen Verbindungen kann es sich um Fernsprech-, Text- oder Datenverbindungen handeln, die meist im Netz der DBP geführt sind. Gegenstellen sind:

- WD-Verbindungsstellen zum militärischen Bereich

- WD-Leitmeßstellen und Meßstellen (unbemannt); (Abfrage über Fernsprechleitung mit Modem)

- ABC-Meldezentralen des Wehrbereichskommandos

- Deutscher Wetterdienst

- Befehlsstellen der Bundes- und Landesregierung

- Nachbar-Warnämter und ggf. WD in NATO-Nachbarland

Damit kennen wir die wesentlichen Informationsquellen eines Warnamtes, das die eingehenden Nachrichten bewerten muß. Wenn erforderlich, gibt das Amt Durchsagen an die Warnstellen bzw. löst Sirenensignale aus. Die “Informationsausgabe” des Warnamtes geschieht über das Draht-Warnnetz, für das die DBP zuständig ist. Mit diesem Netz werden wir uns ausführlicher befassen. Schließlich haben auch Städte und Gemeinden Aufgaben des WD zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, die für die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung erforderlichen örtlichen Einrichtungen zu errichten und zu betreiben.

Bevor wir uns der Technik des WD zuwenden, eine Anmerkung zu seiner heutigen Aufgabenstellung: Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges hatte der WD den ausschließlichen Zweck, die Zivilbevölkerung sowie Behörden und Betriebe vor Luftangriffen zu warnen. Mit der Entwicklung atomarer, biologischer und chemischer Waffen mußte eine neues Sirenensignal, der ABC-Alarm hinzukommen.

Sirenensignale im WD

Bezeichnung

Tonsignal

Schwingungen

LA

Heulton von etwa 60 Sekunden

15

ABC

2x unterbrochener Heulton, der nach 30 Sekunden wiederholt wird

jeweils 3

E

Dauerton von etwa 60 Sekunden

keine

Katastrophenalarm

2x unterbrochener (nach 12 oder 18 Sekunden) und anschließend
1 min ununterbrochener Dauerton

keine

Der WD kann auch außerhalb kriegerischer Auseinandersetzungen verwendet werden. So bedeutet der Sirenenheulton in Friedenszeiten nicht “Luftalarm”, sondern “Rundfunkgeräte einschalten!” Damit hat man die Möglichkeit, die Bevölkerung rasch z. b. über Naturkatastrophen und die evtl. erforderlich werdenden Maßnahmen zu unterrichten.

Bei der Technik der Sirenen gibt es eine wesentliche Neuerung. Die jetzt mit Preßluft betriebenen Hochleistungssirenen sind unabhängig vom Stromnetz (Dieselmotor) und können bei günstiger Aufstellung bis zu 20 Sirenen (je 5 kW) ersetzen.

2  Technische Einrichtungen des WD bei der DBP

2.1 Draht-Warnnetz

Das Draht-Warnnetz geht sternförmig von jedem Warnamt aus und verteilt die ausgegebenen Informationen in dem betreffenden Warngebiet. Die vom Warnamt abgehenden Leitungen versorgen jeweils nur einen Teil des Warngebietes. Damit hat das Warnamt die Möglichkeit, Durchsagen oder Sirenensignale regional gezielt auszusenden. Das heißt z.B. Sirenen werden nur dort ausgelöst, wo tatsächlich eine Gefahr besteht.

2.1.1 Leitungen

Leitungen zwischen dem Warnamt und Warngestellen sowie solche zwischen Warngestellen untereinander sind Festverbindungen. Sie sind aus schließlich für diesen Zweck fest geschaltet und ständig betriebsbereit. Was die Bandbreite betrifft, handelt es sich um Telefonkanäle (0,3 bis 3,4 kHz). D.h., alle zu übertragenden Zeichen müssen in diesem Sprachband liegen. Die tatsächliche Führung der Leitung ist unerheblich (z.B. Doppelader oder TF-Kanal).

Die Endgeräte des WD sind so konzipiert, daß im Anschlußnetz überwiegend vorhandene Leitungen von Telefonanschlüssen mitbenutzt werden können. Es sind aber auch Festverbindungen zwischen Warngestell und Endgerät möglich.

2.1.2 Warngestelle

Die Warngestelle sind Eigentum des Bundes, genau gesagt des Bundesministeriums des Innern. Die DBP hatb den Auftrag, diese Einrichtungen zu beschaffen, zu errichten und zu betreiben.

Nach ihrer Aufgabenstellung gibt es drei Arten von Warngestellen und zwar:

1. Warnferngestell: Die Signale einer ankommenden Tonleitung (vom Warnamt oder einem anderen Ferngestell) werden empfangen und auf bis zu 10 abgehenden Tonleitungen zu nachfolgenden Gestellen weitergegeben. Kein Anschluß von Teilnehmereinrichtungen des WD.

2. Warnortsgestell: Kein Anschluß von ankommenden oder abgehenden Tonleitungen. Nur zum Anschließen von Warnstellen und Sirenensteuerungen. Nur in Verbindung mit einem Fern- oder Ortsferngestell zu betreiben.

3. Warnortsferngestell: Anschluß einer ankommenden Tonleitung und von Teilnehmereinrichtungen des WD.

Über Aufbau und Funktionsweise der Warngestelle soll hier nun ein Überblick gegeben werden:

- Warnferngestell: Über die Tonfrequenzleitungen werden vom Warnamt Steuerzeichen und Durchsagen gegeben. Die Steuerzeichen werden aus den Frequenzen f1 = 1700 Hz und f2 = 2040 Hz gebildet.

Diese tonfrequenten Zeichen werden im Tonempfänger ausgewertet und in Gleichstromzeichen umgewandelt. Die Warntonübertragung bildet aus ihnen wieder die tonfrequenten Impulstelegramme. Jeder übertragene Befehl (= Impulstelegramm) wird vom nachfolgenden Gestell mit der Frequenz f2 = 2040 Hz quittiert. Bei ausbleibender Quittung wird Quittungsalarm signalisisert.

Während die Steuerzeichen jeweils neu gebildet werdeb, laufen die Sprachsignale der Durchsagen über einen Verteilverstärker und werden in jede abgehende Leitung eingekoppelt.

- Warnortsgestell:

Dieses Gestell erhält die Steuerzeichen als Gleichstromzeichen von einem danebenstehenden Fern- oder Orstferngestell. Ein Verteilverstärker bereitet die Durchsagen für die Warnstellen auf.

Warnstellen und Sirenen werden im allgemeinen über mitbenützte Telefonleitungen angeschlossen. D.h., solange die WD-Einrichtung nicht in Betrieb ist, steht die Leitung für den Telefonverkehr zur Verfügung. Sobald ein Steuerzeichen den Befehl “Warnstelle ein” oder ein Sirenensignal auslöst, müssen die dafür benötigten Leitungen von der Rufnummer ab- und an die entsprechende Einrichtugn im Warngestell angeschaltet werden. Dazu dienen die Relaisschienen mit Warnstellen- und Sirenenumschalter (WaUm und SirUm).

Bestehende Telefonverbindungen werden dabei ohne Ankündigung sofort getrennt. Damit die Rufnummer aus dem öffentlichen Netz nicht neu belegt werden kann, wird die c-Ader über den WaUm geerdet. So fehlt ds Potential zu Aufprüfen des Leitungswählers.

Die Warnstellen und Sirenen werden mit Gleichstrom-Dauerzeichen gesteuert. Im allgemeinen liegt die Spannung stets parallel an a- und b-Ader. Rückleiter ist die Erde. Daher auch die Bezeichnung “Erdsteuerung”. Die Steuerzeichen sind:

- Warnstelle ein + 60 V an a und b gegen Erde

- Warnstelle aus - 60 V an a und b gegen Erde

- Sirenenmotor ein +60 V an a und b gegen Erde
(Beispiel Heulton: Sirenenmotor an/aus: Strom kein Strom über a- und b-Ader)

Für besondere Anwendungsfälle gibt es

- Warnstellen-Schleifensteuerung bei beeinflußten Leitungen und

- Sirenensteuerung mit Schleifenüberwachung (SirUmÜW) bie Anschließung über Festverbindung

Prinzipschaltungen werden im Abschnitt 2.2, Einrichtungen des WD behandelt.

- Warnortsferngestell:

Hierbei handelt es sich um eine Kombination der beiden anderen Gestellarten. Es wirkt eingangsseitig wie ein Ferngestell, kann also die tonfrequenten Signale empfangen und besitzt gleichzeitig Anschlußmöglichkeiten für Warnstellen und Sirenen. Da die Einbauplätze in den Gestellen jedoch begrenzt sind, kann das Warnortsferngestell nicht so viele WaUm- und SirUm-Schienen aufnehmen, wie ein Warnortsgestell. In vielen Fällen reicht diese Kapazität aber aus.

Stromversorgung der Warngestelle: Die Gestelle besitzen ein 220 V-Netzgerät und eine Notstromversorgung über die - 60 V-Amtsbatterie. Warorts- und Warnortsferngestelle benötigen, wie schon erwähnt, sowohl - 60 V als auch + 60 V jeweils gegen Erde. Die eingebauten Netzgeräte liefern beide Spannungen.

Warnstellensteuerung: Nachdem das tonfrequente Steuerzeichen “Warnstelle ein” (WE) im Tonempfänger erkannt wurde, gibt dieser ein Gleichstromzeichen an die Steuerung. Sie veranlaßt, daß die WaUm-Relais anziehen. Die Relais in den Warnstellen benötigen für WE    + 60 V, beanspruchen aber nur einen kurzen (Strom-) Impuls, weil sie sich “nach getaner Arbeit” stromlos schalten. Zur Strombegrenzung im Warngestell ziehen die WaUm-Relais nicht gleichzeitig sondern nacheinander an. So liegen auch die zum Umschalten benötigten Impulse zeictlich nacheinander. Im Zustand WE werden die auf der Tonleitung ankommenden Sprachsignale üder den Verteilverstärker auf die abgehenden Leitungen geführt.

Bei dem Befehl “Warnstelle aus” (WA) wird die Plus-Spannung abgeschaltet und kurzzeitig    - 60 V an die a- und b-Adern gelegt. Damit schalten die Relais in den Warnstellen wieder zurück auf Telefonbetrieb. Die WaUm-Relais im Gestell fallen bei WA gruppenweise ab.

Sirenensteuerung: Auf der ankommenden Tonfrequenzleitung hat jedes Sirenensignal ein eigens “Impulstelegramm”, das im Tonempfänger erkannt wird. Die Sirenensteuerung erhält ein Gleichstromzeichen; sie veranlaßt, daß alle SirUm-Relais gleichzeitig anziehen. (Hier ist teilnehmerseitig keine Umschaltung erforderlich, es fließt auch kein Umschaltstrom).

Nun wird ein Taktgeber angelassen, der + 60 V in dem gleichen Rhythmus an die a- und       b-Adern legt, wie auch der Sirenenmotor Strom erhalten soll. Beim Heulton sind das jeweils     2,15 s Impuls und 2,15 s Pause. Ein Sirenensignal dauert insgesamt etwas über 1 Minute. Nur bei dem Signal ABC-Alarm wird der zweimal unterbrochene Heulton zweimal nacheinander ausgesandt; Gesamtdauer also ca. 2 Minuten.

2.2 Endeinrichtungen des Warndienstes

Auch in diesem Abschnitt ist zu dem Thema nur ein Überblick möglich. Da die wesentlichen Funktionen der Warngestelle bekannt sind, können wir uns darauf beschränken, nur das Zusammenwirken von Gestell und Endeinrichtungen zu behandeln.

2.2.1 Warnstelleneinrichtungen

Warnstellen sind teilnehmereigene Einrichtungen, sie dienen dazu, die Durchsagen des Warnamtes zu übertragen und werden vor allem bei Behörden, Betrieben und Versorgungsunternehmen eingerichtet. Es sind Warneinzel- oder Warnsammelanschlüsse möglich. Hier soll nur der Einzelanschluß betrachtet werden. Die Warnstelle besteht aus drei Komponenten:

1. Warnempfänger (= Warnapparat): Er enthält Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Ein-/Aus- Schalter und Lautstärkeregler und ist im allgemeinen in einem Schutzraum aufgestellt. Durch eine Anschlußschnur ist er verbunden mit dem

2. Warnbeikasten: In ihm ist vor allem die Stromversorgung der Warnstelle untergebracht. Sie besteht aus einem Netzgerät 220 V ~/6 V =, das aber auch die Wechselspannung für einen Wecker liefert. Für Netzausfall enthält der Beikasten 4 Monozellen 1,5 V und Anschluß- klemmen für einen 6 V-Akku. Der Beikasten ist an einer Wand montiert.

3. Warnweiche: Bei einem mitbenutzten Telefonanschluß verbindet sie im Ruhezustand die Anschlußleitung mit dem Telefon. Bei dem Signal “Warnstelle ein” (WE) schaltet sie die Leitung auf den Warnempfänger um. Führt die Anschlußleitung zum Amtsorgan einer Telefonanlage, legt sie während des Warnstellenbetriebes Besetzt-Potential an die c-Ader in Richtung der Amtsübertragung, um eine abgehende Belegung zu verhindern.

Es gibt zwei (gleichwertige) Warnweichen für Erdsteuerung. Dabei handelt es sich um verschieden Fabrikate mit unterschiedlicher Schaltung aber gleicher Funktion. Eine Ausführung wird bei beeinflußten Leitungen eingesetzt und benötigt die entsprechende Gegeneinrichtung im Warngestell.

2.2.2 Sireneneinrichtungen

Wie schon aus dem Abschnitt 2.1.2 “Warngestelle” bekannt ist, wird die mitbenutzte Leitung durch ein SirUm-Relais für die Dauer des Sirenensignals aufgetrenntund an sie Sirenensteuerung geschaltet. Im Rhythmus des Sirenensignals gelangt Spannung + 60 V gegen Erde parallel auf die a- und b-Ader der Leitung.

Zur Funktionsweise:

Im Ruhezustand liegt z.B. bei einem gewöhnlichen Hauptanschluß Minusspannung an der a- Ader und Erdpotential an der b-Ader. Im Gesprächszustand führen beide Adern eine negative Spannung gegen Erde. Die in der Sirenenweiche vorhandenen Dioden verhindern, daß das Sirenensteuerrelais auf negative Spannung ansprechen kann. Die außerdem eingeschalteten Drosseln sperren Ruf- und Sprechwechselspannung. Gelangen zu Steuerung der Sirene + 60 V an a- und b-Ader zur Weiche, dann sind die Gleichrichter durchlässig. Der Stromkreis schließt sich über die Wicklung des Sirenensteuerrelais und Erde als Rückleiter. Das Sirenen- steuerrelais ist jeweils für die Dauer der anliegenden Plus-Spannung angezogen und erregt mit seinem Arbeitskontakt die Wicklung des Schaltschützes, das seinerseits den Sirenenmotor 3-phasig schaltet.

Die Zuständigkeit der DBP endet an den leitungsseitigen Klemmen des Sirenensteuerrelais. Das Relais selbst gehört schon zum Starkstromteil der Sirene. Dafür ist die Gemeinde als Betreiber oder eine von ihr beauftragte Elektro-Firma zuständig.

Wenn die Schaltung der Weiche zeigt, bleibt das Telefon während der Dauer des Sirenensignals angeschaltet. Das ist unkritisch, weil an den Adern a und b gleiches Potential herrscht. In der Sirenenweiche ist deshalb kein Umschalterelais erforderlich. Es genügt die Unterscheidung:

- Minusspannung: Telefon

- Plusspannung: Sirenensteuerung

Das Mitbenützen einer vorhandenen Anschlußleitung erspart nicht nur eine besondere Leitung (Festverbindung) für die Sirenensteuerung. Der Telefonteilnehmer “überwacht” auch die Leitung, die er ja fast ausschließlich selbst benützt.

Um sicher zu sein, daß eigens für die Sirenensteuerung gemietete Festverbindungen ebenfalls zuverlässig funktionieren, gibt es besondere Einrichtungen für die Schleifenüberwachung; hierbei handelt es sich um

- Sirenenumschalter mit Überwachung im Warngestell und

- Sirenensteuerrelais mit Hilfsrelais und integrierter Weiche bei der Teilnehmereinrichtung

Diese Schaltung überwacht die Verbindung auf Unterbrechung und Nebenschluß. Leitungsstörungen werden in der Vermittlungsstelle signalisiert.

2.2.3 Ferntastgeräte

Neben der zentralen Auslösung der Sirenen vom Warnamt aus gibt es eine zweite Möglichkeit. Der “Hauptverwaltungsbeamte” (HVB) kann örtlich Sirenen auslösen. Dazu benützt er ein Ferntastgerät (FtaGt), das über eine Anschlußleitung (Festverbindung) mit einer Ferntastübertragung in einem Warngestell verbunden ist.

Ist ein FtaGt an ein Warnortsferngestell angeschlossen, so heulen bei Auslösung durch den HVB nur die Sirenen, die an diesem Gestell angeschlossen sind. Ist das FtaGt hingegen an einem Warnortsgestell angeschlossen, so steuert es die dort angeschlossenen Sirenen. Darüber hinaus besteht aber die Möglichkeit, das Sirenensignal auch über alle oder einen Teil von dem nebenstehenden Warnferngestell abgehenden Tonleitungen auszulösen. D.h., es heulen dann die Sirenen aller Warngestelle, die mit diesen Tonleitungen gesteuert werden.

Wir beschäftigen uns hier nur mit Ferntastgleichstromgeräten. Es gibt aber auch Geräte für Tonfrequenzsteuerung.

Prinzipielle Wirkungsweise des Ferntastgleichstromgerätes

Zum Schutz gegen mißbräuchliche Benützung besitzt das Gerät zwei Schlüsselschalter. Einer dient dem HVB zum Auslösen von Sirenensignalen. Mit dem anderen können bei der Wartung Prüfsignale zur Ferntastübertragung gesandt werden, die keine Sirenenauslösung bewirken.

Nach der Freigabe des Ferntastgerätes durch einen der Schlüsselschalter wird das gewünschte Signal mit einer Drucktaste ausgelöst. Die zum Steuern der Ferntastübertragung erforderlichen Impulsserien erzeugt das Ferntastgerät elektronisch. Über einen eingebauten kleinen Lautsprecher kann der HVB das gerade ablaufende Sirenensignal kontrollieren. Dazu sendet das Warngestell über die Anschlußleitung des Ferntastgerätes ein entsprechendes Tonfrequenzsignal.

Das Ferntastgleichstromgerät ist mikroprozessorgesteuert und überwacht sich ständig selbst. Festgestellte Fehler werden, ebenso wie Leitungsstörungen, über das Warngestell signalisiert.

Schaltbilder

Warnverteilübertragung

Warnrufschalter

Sirenenweiche

Warnweiche für Erdsteuerung mit Verlinkrelais

Warnweiche für Erdsteuerung mit Stützankerrelais

Warnweiche für Schleifensteuerung

Warnempfänger

Warnbeikasten

Warneinzelanschluß

Warnsammelanschluß

Ferntastgleichstromgerät

Kopie der alten Seite http://www.sebastian-scheidt.de/html/warndienst.html Stand 14.08.2007 von Sebastian Scheidt.