Der
WD kann auch außerhalb kriegerischer Auseinandersetzungen verwendet
werden. So bedeutet der Sirenenheulton in Friedenszeiten nicht
“Luftalarm”, sondern “Rundfunkgeräte einschalten!” Damit hat man die
Möglichkeit, die Bevölkerung rasch z. b. über Naturkatastrophen und die
evtl. erforderlich werdenden Maßnahmen zu unterrichten.
Bei
der Technik der Sirenen gibt es eine wesentliche Neuerung. Die jetzt
mit Preßluft betriebenen Hochleistungssirenen sind unabhängig vom
Stromnetz (Dieselmotor) und können bei günstiger Aufstellung bis zu 20
Sirenen (je 5 kW) ersetzen.
2 Technische Einrichtungen des WD bei der DBP
2.1 Draht-Warnnetz
Das
Draht-Warnnetz geht sternförmig von jedem Warnamt aus und verteilt die
ausgegebenen Informationen in dem betreffenden Warngebiet. Die vom
Warnamt abgehenden Leitungen versorgen jeweils nur einen Teil des
Warngebietes. Damit hat das Warnamt die Möglichkeit, Durchsagen oder
Sirenensignale regional gezielt auszusenden. Das heißt z.B. Sirenen
werden nur dort ausgelöst, wo tatsächlich eine Gefahr besteht.
2.1.1 Leitungen
Leitungen zwischen dem Warnamt und Warngestellen sowie solche zwischen Warngestellen untereinander sind Festverbindungen.
Sie sind aus schließlich für diesen Zweck fest geschaltet und ständig
betriebsbereit. Was die Bandbreite betrifft, handelt es sich um
Telefonkanäle (0,3 bis 3,4 kHz). D.h., alle zu übertragenden Zeichen
müssen in diesem Sprachband liegen. Die tatsächliche Führung der
Leitung ist unerheblich (z.B. Doppelader oder TF-Kanal).
Die
Endgeräte des WD sind so konzipiert, daß im Anschlußnetz überwiegend
vorhandene Leitungen von Telefonanschlüssen mitbenutzt werden können.
Es sind aber auch Festverbindungen zwischen Warngestell und Endgerät
möglich.
2.1.2 Warngestelle
Die
Warngestelle sind Eigentum des Bundes, genau gesagt des
Bundesministeriums des Innern. Die DBP hatb den Auftrag, diese
Einrichtungen zu beschaffen, zu errichten und zu betreiben.
Nach ihrer Aufgabenstellung gibt es drei Arten von Warngestellen und zwar:
1. Warnferngestell:
Die Signale einer ankommenden Tonleitung (vom Warnamt oder einem
anderen Ferngestell) werden empfangen und auf bis zu 10 abgehenden
Tonleitungen zu nachfolgenden Gestellen weitergegeben. Kein Anschluß
von Teilnehmereinrichtungen des WD.
2. Warnortsgestell:
Kein Anschluß von ankommenden oder abgehenden Tonleitungen. Nur zum
Anschließen von Warnstellen und Sirenensteuerungen. Nur in Verbindung
mit einem Fern- oder Ortsferngestell zu betreiben.
3. Warnortsferngestell: Anschluß einer ankommenden Tonleitung und von Teilnehmereinrichtungen des WD.
Über Aufbau und Funktionsweise der Warngestelle soll hier nun ein Überblick gegeben werden:
- Warnferngestell:
Über die Tonfrequenzleitungen werden vom Warnamt Steuerzeichen und
Durchsagen gegeben. Die Steuerzeichen werden aus den Frequenzen f1 = 1700 Hz und f2 = 2040 Hz gebildet.
Diese tonfrequenten Zeichen werden im Tonempfänger ausgewertet und in Gleichstromzeichen umgewandelt. Die Warntonübertragung
bildet aus ihnen wieder die tonfrequenten Impulstelegramme. Jeder
übertragene Befehl (= Impulstelegramm) wird vom nachfolgenden Gestell
mit der Frequenz f2 = 2040 Hz quittiert. Bei ausbleibender Quittung wird Quittungsalarm signalisisert.
Während
die Steuerzeichen jeweils neu gebildet werdeb, laufen die Sprachsignale
der Durchsagen über einen Verteilverstärker und werden in jede
abgehende Leitung eingekoppelt.
- Warnortsgestell:
Dieses Gestell erhält die Steuerzeichen als Gleichstromzeichen von einem danebenstehenden Fern- oder Orstferngestell. Ein Verteilverstärker bereitet die Durchsagen für die Warnstellen auf.
Warnstellen
und Sirenen werden im allgemeinen über mitbenützte Telefonleitungen
angeschlossen. D.h., solange die WD-Einrichtung nicht in Betrieb ist,
steht die Leitung für den Telefonverkehr zur Verfügung. Sobald ein
Steuerzeichen den Befehl “Warnstelle ein” oder ein Sirenensignal
auslöst, müssen die dafür benötigten Leitungen von der Rufnummer ab-
und an die entsprechende Einrichtugn im Warngestell angeschaltet
werden. Dazu dienen die Relaisschienen mit Warnstellen- und
Sirenenumschalter (WaUm und SirUm).
Bestehende
Telefonverbindungen werden dabei ohne Ankündigung sofort getrennt.
Damit die Rufnummer aus dem öffentlichen Netz nicht neu belegt werden
kann, wird die c-Ader über den WaUm geerdet. So fehlt ds Potential zu
Aufprüfen des Leitungswählers.
Die
Warnstellen und Sirenen werden mit Gleichstrom-Dauerzeichen gesteuert.
Im allgemeinen liegt die Spannung stets parallel an a- und b-Ader.
Rückleiter ist die Erde. Daher auch die Bezeichnung “Erdsteuerung”. Die
Steuerzeichen sind:
- Warnstelle ein + 60 V an a und b gegen Erde
- Warnstelle aus - 60 V an a und b gegen Erde
- Sirenenmotor ein +60 V an a und b gegen Erde (Beispiel Heulton: Sirenenmotor an/aus: Strom kein Strom über a- und b-Ader)
Für besondere Anwendungsfälle gibt es
- Warnstellen-Schleifensteuerung bei beeinflußten Leitungen und
- Sirenensteuerung mit Schleifenüberwachung (SirUmÜW) bie Anschließung über Festverbindung
Prinzipschaltungen werden im Abschnitt 2.2, Einrichtungen des WD behandelt.
- Warnortsferngestell:
Hierbei
handelt es sich um eine Kombination der beiden anderen Gestellarten. Es
wirkt eingangsseitig wie ein Ferngestell, kann also die tonfrequenten
Signale empfangen und besitzt gleichzeitig Anschlußmöglichkeiten für
Warnstellen und Sirenen. Da die Einbauplätze in den Gestellen jedoch
begrenzt sind, kann das Warnortsferngestell nicht so viele WaUm- und
SirUm-Schienen aufnehmen, wie ein Warnortsgestell. In vielen Fällen
reicht diese Kapazität aber aus.
Stromversorgung der Warngestelle:
Die Gestelle besitzen ein 220 V-Netzgerät und eine Notstromversorgung
über die - 60 V-Amtsbatterie. Warorts- und Warnortsferngestelle
benötigen, wie schon erwähnt, sowohl - 60 V als auch + 60 V jeweils
gegen Erde. Die eingebauten Netzgeräte liefern beide Spannungen.
Warnstellensteuerung:
Nachdem das tonfrequente Steuerzeichen “Warnstelle ein” (WE) im
Tonempfänger erkannt wurde, gibt dieser ein Gleichstromzeichen an die
Steuerung. Sie veranlaßt, daß die WaUm-Relais anziehen. Die Relais in
den Warnstellen benötigen für WE + 60 V, beanspruchen aber
nur einen kurzen (Strom-) Impuls, weil sie sich “nach getaner Arbeit”
stromlos schalten. Zur Strombegrenzung im Warngestell ziehen die
WaUm-Relais nicht gleichzeitig sondern nacheinander an. So liegen auch
die zum Umschalten benötigten Impulse zeictlich nacheinander. Im
Zustand WE werden die auf der Tonleitung ankommenden Sprachsignale üder
den Verteilverstärker auf die abgehenden Leitungen geführt.
Bei
dem Befehl “Warnstelle aus” (WA) wird die Plus-Spannung abgeschaltet
und kurzzeitig - 60 V an die a- und b-Adern gelegt. Damit
schalten die Relais in den Warnstellen wieder zurück auf
Telefonbetrieb. Die WaUm-Relais im Gestell fallen bei WA gruppenweise
ab.
Sirenensteuerung:
Auf der ankommenden Tonfrequenzleitung hat jedes Sirenensignal ein
eigens “Impulstelegramm”, das im Tonempfänger erkannt wird. Die
Sirenensteuerung erhält ein Gleichstromzeichen; sie veranlaßt, daß alle
SirUm-Relais gleichzeitig anziehen. (Hier ist teilnehmerseitig keine
Umschaltung erforderlich, es fließt auch kein Umschaltstrom).
Nun
wird ein Taktgeber angelassen, der + 60 V in dem gleichen Rhythmus an
die a- und b-Adern legt, wie auch der Sirenenmotor
Strom erhalten soll. Beim Heulton sind das jeweils 2,15 s
Impuls und 2,15 s Pause. Ein Sirenensignal dauert insgesamt etwas über
1 Minute. Nur bei dem Signal ABC-Alarm wird der zweimal unterbrochene
Heulton zweimal nacheinander ausgesandt; Gesamtdauer also ca. 2 Minuten.
2.2 Endeinrichtungen des Warndienstes
Auch
in diesem Abschnitt ist zu dem Thema nur ein Überblick möglich. Da die
wesentlichen Funktionen der Warngestelle bekannt sind, können wir uns
darauf beschränken, nur das Zusammenwirken von Gestell und
Endeinrichtungen zu behandeln.
2.2.1 Warnstelleneinrichtungen
Warnstellen
sind teilnehmereigene Einrichtungen, sie dienen dazu, die Durchsagen
des Warnamtes zu übertragen und werden vor allem bei Behörden,
Betrieben und Versorgungsunternehmen eingerichtet. Es sind Warneinzel- oder Warnsammelanschlüsse möglich. Hier soll nur der Einzelanschluß betrachtet werden. Die Warnstelle besteht aus drei Komponenten:
1. Warnempfänger
(= Warnapparat): Er enthält Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer,
Ein-/Aus- Schalter und Lautstärkeregler und ist im allgemeinen in einem
Schutzraum aufgestellt. Durch eine Anschlußschnur ist er verbunden mit
dem
2. Warnbeikasten:
In ihm ist vor allem die Stromversorgung der Warnstelle untergebracht.
Sie besteht aus einem Netzgerät 220 V ~/6 V =, das aber auch die
Wechselspannung für einen Wecker liefert. Für Netzausfall enthält der
Beikasten 4 Monozellen 1,5 V und Anschluß- klemmen für einen 6 V-Akku.
Der Beikasten ist an einer Wand montiert.
3. Warnweiche:
Bei einem mitbenutzten Telefonanschluß verbindet sie im Ruhezustand die
Anschlußleitung mit dem Telefon. Bei dem Signal “Warnstelle ein” (WE)
schaltet sie die Leitung auf den Warnempfänger um. Führt die
Anschlußleitung zum Amtsorgan einer Telefonanlage, legt sie während des
Warnstellenbetriebes Besetzt-Potential an die c-Ader in Richtung der
Amtsübertragung, um eine abgehende Belegung zu verhindern.
Es
gibt zwei (gleichwertige) Warnweichen für Erdsteuerung. Dabei handelt
es sich um verschieden Fabrikate mit unterschiedlicher Schaltung aber
gleicher Funktion. Eine Ausführung wird bei beeinflußten Leitungen
eingesetzt und benötigt die entsprechende Gegeneinrichtung im
Warngestell.
2.2.2 Sireneneinrichtungen
Wie
schon aus dem Abschnitt 2.1.2 “Warngestelle” bekannt ist, wird die
mitbenutzte Leitung durch ein SirUm-Relais für die Dauer des
Sirenensignals aufgetrenntund an sie Sirenensteuerung geschaltet. Im
Rhythmus des Sirenensignals gelangt Spannung + 60 V gegen Erde parallel
auf die a- und b-Ader der Leitung.
Zur Funktionsweise:
Im
Ruhezustand liegt z.B. bei einem gewöhnlichen Hauptanschluß
Minusspannung an der a- Ader und Erdpotential an der b-Ader. Im
Gesprächszustand führen beide Adern eine negative Spannung gegen Erde.
Die in der Sirenenweiche vorhandenen Dioden verhindern, daß das
Sirenensteuerrelais auf negative Spannung ansprechen kann. Die außerdem
eingeschalteten Drosseln sperren Ruf- und Sprechwechselspannung.
Gelangen zu Steuerung der Sirene + 60 V an a- und b-Ader zur Weiche,
dann sind die Gleichrichter durchlässig. Der Stromkreis schließt sich
über die Wicklung des Sirenensteuerrelais und Erde als Rückleiter. Das
Sirenen- steuerrelais ist jeweils für die Dauer der anliegenden
Plus-Spannung angezogen und erregt mit seinem Arbeitskontakt die
Wicklung des Schaltschützes, das seinerseits den Sirenenmotor 3-phasig
schaltet.
Die
Zuständigkeit der DBP endet an den leitungsseitigen Klemmen des
Sirenensteuerrelais. Das Relais selbst gehört schon zum Starkstromteil
der Sirene. Dafür ist die Gemeinde als Betreiber oder eine von ihr
beauftragte Elektro-Firma zuständig.
Wenn
die Schaltung der Weiche zeigt, bleibt das Telefon während der Dauer
des Sirenensignals angeschaltet. Das ist unkritisch, weil an den Adern
a und b gleiches Potential herrscht. In der Sirenenweiche ist deshalb
kein Umschalterelais erforderlich. Es genügt die Unterscheidung:
- Minusspannung: Telefon
- Plusspannung: Sirenensteuerung
Das
Mitbenützen einer vorhandenen Anschlußleitung erspart nicht nur eine
besondere Leitung (Festverbindung) für die Sirenensteuerung. Der
Telefonteilnehmer “überwacht” auch die Leitung, die er ja fast
ausschließlich selbst benützt.
Um
sicher zu sein, daß eigens für die Sirenensteuerung gemietete
Festverbindungen ebenfalls zuverlässig funktionieren, gibt es besondere
Einrichtungen für die Schleifenüberwachung; hierbei handelt es sich um
- Sirenenumschalter mit Überwachung im Warngestell und
- Sirenensteuerrelais mit Hilfsrelais und integrierter Weiche bei der Teilnehmereinrichtung
Diese
Schaltung überwacht die Verbindung auf Unterbrechung und Nebenschluß.
Leitungsstörungen werden in der Vermittlungsstelle signalisiert.
2.2.3 Ferntastgeräte
Neben
der zentralen Auslösung der Sirenen vom Warnamt aus gibt es eine zweite
Möglichkeit. Der “Hauptverwaltungsbeamte” (HVB) kann örtlich Sirenen
auslösen. Dazu benützt er ein Ferntastgerät (FtaGt), das über eine
Anschlußleitung (Festverbindung) mit einer Ferntastübertragung in einem
Warngestell verbunden ist.
Ist
ein FtaGt an ein Warnortsferngestell angeschlossen, so heulen bei
Auslösung durch den HVB nur die Sirenen, die an diesem Gestell
angeschlossen sind. Ist das FtaGt hingegen an einem Warnortsgestell
angeschlossen, so steuert es die dort angeschlossenen Sirenen. Darüber
hinaus besteht aber die Möglichkeit, das Sirenensignal auch über alle
oder einen Teil von dem nebenstehenden Warnferngestell abgehenden
Tonleitungen auszulösen. D.h., es heulen dann die Sirenen aller
Warngestelle, die mit diesen Tonleitungen gesteuert werden.
Wir beschäftigen uns hier nur mit Ferntastgleichstromgeräten. Es gibt aber auch Geräte für Tonfrequenzsteuerung.
Prinzipielle Wirkungsweise des Ferntastgleichstromgerätes
Zum
Schutz gegen mißbräuchliche Benützung besitzt das Gerät zwei
Schlüsselschalter. Einer dient dem HVB zum Auslösen von
Sirenensignalen. Mit dem anderen können bei der Wartung Prüfsignale zur
Ferntastübertragung gesandt werden, die keine Sirenenauslösung bewirken.
Nach
der Freigabe des Ferntastgerätes durch einen der Schlüsselschalter wird
das gewünschte Signal mit einer Drucktaste ausgelöst. Die zum Steuern
der Ferntastübertragung erforderlichen Impulsserien erzeugt das
Ferntastgerät elektronisch. Über einen eingebauten kleinen Lautsprecher
kann der HVB das gerade ablaufende Sirenensignal kontrollieren. Dazu
sendet das Warngestell über die Anschlußleitung des Ferntastgerätes ein
entsprechendes Tonfrequenzsignal.
Das
Ferntastgleichstromgerät ist mikroprozessorgesteuert und überwacht sich
ständig selbst. Festgestellte Fehler werden, ebenso wie
Leitungsstörungen, über das Warngestell signalisiert.
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