1 Notruftechnik
1.1 Aufgaben und Organisation
Die
Möglichkeit, Notrufe von Überall im Staatsgebiet rasch, unkompliziert
und sicher absetzen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der
Notrufdienst gehört zum Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, wie
auch das Polizeiwesen selbst. Für die technische Realisierung war das
flächendeckend vorhandene Telefonnetz der DBP am besten geeignet. Die
technische Zuständigkeit für die Übermittlung von Notrufen wurde
deshalb der DBP übertragen.
Um
den Notrufträgern, Polizei und Feuerwehr ein leistungsfähiges
Notrufsystem anbieten zu können, hat die DBP in Zusammenarbeit mit den
Innenministerien der Bundesländer und der Fernmeldeindustrie das
Notrufsystem 73 entwickelt. Die DBP ist dabei zuständig für das Planen,
Errichten und Betreiben aller dafür erforderlichen technischen
Einrichtungen von der Quelle eines Notrufes bis zu der
Abfrageeinrichtung bei den Notrufträgern.
1.2 Forderungen, Grundkonzept
Eine
fundamentale Voraussetzung für einen funktionierenden Notrufdienst sind
bundeseinheitliche Rufnummern, die möglichst jeder Bürger auswendig
kennen sollte; sie müssen deshalb kurz und einprägsam sein. Welche
Rufnummerngruppen gibt es in einem Ortsnetz?
- 0 Verkehrsausscheidungsziffer für den Ferndienst
- 1 Erste Ziffer für Verbindungen zu besonderen Diensten
-
0 . . . 9 Die mit diesen Ziffern beginnenden Rufnummern werden an
Telefonteilnehmer vergeben, sie sind in den Ortsnetzen unterschiedlich
ausgebaut.
Als
Anfangsziffer für Notrufnummern kommt also nur die “1” in Frage.
Deshalb wurden folgende Notrufnummern einheitlich im Bundesgebiet
festgelegt:
- 110 Polizei
- 112 Feuerwehr
Weiter
war zu fordern, daß ein von einem Telefonanschluß ausgehender Notruf
stets die für dieses Gebiet zuständige Stelle erreicht. Dies ist nicht
immer einfach, weil die Grenzen der politischen Gemeinden oder
Landkreise häufig nicht identisch sind mit denen der Telefon-
Ortsnetze. Außerdem fehlen meist auch direkte Kabelverbindungen
zwischen Endvermittlungsstellen.
Für
die Notruftechnik bedeutet das: Ortsnetzgrenzen und auch größere
Entfernungen bei Umwegführung dürfen kein Hindernis sein. Andererseits
ist technisch zu verhindern, daß die Notrufnummern über den
Selbstwählferndienst zu erreichen sind.
Notrufe können von folgenden Anschlüssen ausgehen:
- Hauptanschlüsse
- Funktelefonanschlüsse
- Münz- oder Kartentelefone ohne Notrufmelder
- Münz- oder Kartentelefone mit Notrufmelder für münzfreien Notruf
- Notruftelefone z.B. an Bundesstraßen
Der Ursprung einer Notrufverbindung soll für den Notrufträger erkennbar sein. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1.
Bei Notrufverbindungen über Notrufmelder oder Notruftelefone wird
zusätzlich eine Standortkennung übermittelt und beim Notrufträger
automatisch auf einer Anzeige dargestellt. Der Ursprung solcher
Verbindungen ist also immer bekannt.
2.
Bei Verbindungen von Hauptanschlüssen oder von Münz- und Kart-Tel ohne
Notrufmelder aus hat der Notrufträger die Möglichkeit, die Verbindung
zu “fangen”, d.h. die Auflösung zu verhindern. Die DBP muß dann
allerdings den Anschluß mit einigem Aufwand ermitteln.
Um
die ständige Betriebsbereitschaft zu garantieren, werden nicht nur
Störungen an den Notrufeinrichtungen in den Netzknoten der DBP
signalisiert. Auch die Leistugen des Notrufsystems werden laufend durch
Tonfrequenzen überwacht. Dort auftretende Fehler werden ebenfalls
signalisiert.
Ein
Totalausfall aller Notrufanschlüsse von einem Ortsnetz zum zuständigen
Notrufträger löst im Netzknoten ein dringendes Signal aus. Dann muß
sofort - gegebenenfalls auch nachts - entstört werden.
Alle
Notrufverbindungen sind für den Anrufer gebührenfrei. Münzfrei bedeutet
zusätzlich, daß man an einem Münz- oder Kartentelefon Notrufe auch dann
absetzen kann, wenn man keine Münzen bzw. keine gültige Telefonkarte
besitzt.
2 Technische Einrichtungen des Notrufsystems 73
2.1 Notrufanschluß (NRAS)
Hierbei
handelt es sich um den Telefonhauptanschluß des Notrufträgers, bei dem
die Notrufe auflaufen. Um ihn für diesen Zweck weitgehend freizuhalten,
kann er nur ankommend betrieben werden. Die Notrufträger haben sich
verpflichtet, die Abfrage durchgehend besetzt zu halten, so daß Notrufe
zu jeder Tageszeit abgefragt werden. Technische Einrichtungen des
Notrufanschlusses:
- Notrufmeldeübertragung gehend (NRMUe-g) im Netzknoten
- Notrufmeldeübertragung kommend (NRMUe-k) beim Notrufträger
- Anschlußleitung (Festverbindung) zwischen den genannten Übertragungen
- Stromversorgungsanlage für die NRMUe-k beim Notrufträger
- Wandanschlußkasten (WAK) zum Anschließen der Abfrageeinrichtung
- Notrufabfrageeinrichtung (NRABE)
- Standortanzeige-Untersatz zur NRABE
Die
Anschlußleitung zwischen NRMUe-g und NRMUe-k kann (bei einer
Restdämpfung von 8 dB) maximal 400 km lang sein. Ihre tatsächliche
Führung ist beliebig (z.B. Doppelader oder TF- Kanal). In jedem Fall
handelt es sich um eine “Telefonleitung” mit einer Bandbreite bis 3,4
kHz. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen:
1.
Alle zu übertragenden Signale und Zeichen liegen im Sprachband (Im
Gesprächszustand wird für Rückwärtszeichen noch die Frequenz 50 Hz
verwendet, weil diese kaum hörbar ist).
2.
Gleichstromzeichen und die Speisung der Teilnehmereinrichtung über die
Leitung sind nicht möglich. Beim Notrufträger ist deshalb auch eine
unterbrechungsfreie Stromversorgung mit stationärer Batterie und
Anschlußmöglichkeit für eine Netzersatzanlage erforderlich.
2.1.1 Notrufabfrageeinrichtung
Es sind verschiedene NRABE möglich. Einmal die
Posteigene Teilnehmereinrichtungen
- NRABE für eine Leitung (einfache Notrufhauptstelle)
Und zum anderen
Private Teilnehmereinrichtungen
- NRABE für mehrere Leitungen
- Notrufabfrageanlage
Von den privaten NRABE aus ist es grundsätzlich auch möglich, Notrufe an andere hilfeleistenden Stellen weiterzuvermitteln.
2.1.2 Notrufmeldeübertragungen (NRMUe)
Zum Verständnis der Zusammenhänge sind folgende Leistungsmerkmale bzw. Eigenschaften der NRMUe von Bedeutung:
a)
Notrufnummern haben einen Dienstgruppenwähler-Ausgang. Die
Notrufmeldeübertragung gehend (NRMUe-g) ist also nicht mit einem
LW-Ausgang, sondern mit einem DGW-Schritt verbunden. Die NRMUe müssen
deshalb die LW-Funktionen mit übernehmen.
b)
Konstruktiv stellen die NRMUe eine Kombination von Relaistechnik und
Elektronik dar; sie sind zum Einbau in Gestellrahmen bestimmt. Die
NRMUe-k beim Notrufträger kann aber auch in einen Wandbeikasten oder
einen Stahlschrank (wie für Telefonanlagen) eingebaut werden.
c) Vermeiden von Fehlanrufen:
Kurzrufnummern, die mit “1” beginnen, erhalten häufig Fehlanrufe. Um
solche Anrufe vom Notrufanschluß weitgehend fernzuhalten, schaltet die
NRMUe-g bei einer Belegung erst nach 3 Sekunden zur NRMUe-k weiter. Legt
der Anrufer vorher auf, kommt keine Verbindung mehr zustande. Treffen
während der Wartepause weitere Wählimpulse ein und hat dabei die erste
Impulsserie nicht genau 12 Impulse, dann wird die Verbindung
abgeworfen. Es gelangt ebenfalls kein Ruf zur Abfrage. Wird dagegen das
Melderkennzeichen (12 Impulse) erkannt, so wird die Verbindung zum
Notrufträger durchgeschaltet. Die anschließende 4stellige
Standortkennung gelangt über die NRMUe-k zur Standortanzeige.
d) Fangen: Die NRMUe können bei 3 Betriebszuständen die Auslösung verhindern, damit ggf. der Anschluß des Anrufers ermittelt werden kann:
1.
Vom ersten Ruf ab vor dem Abfragen maximal ca. 40 Sekunden, d.h., jede
Notrufverbindung wird automatisch zunächst gefangen. Dies hat einen
doppelten Zweck:
-
Bei Anrufen ohne Standortkennung kann die Abfragekraft die Verbindung
mit der Fangkennziffer “8” noch endgültig fangen, auch wenn der Anrufer
zum Zeitpunkt des Abfragens schon aufgelegt hat.
-
Bei Anrufen mit Standortkennung wird durch das vorsorgliche Fangen
gewährleistet, daß bei dem gleichen Verhalten des Sprechgastes die
Standortnummer an der Abfrage noch angezeigt wird. Mit dieser Maßnahme
kann man sogenannte “Klingelstörer” leichter feststellen.
2.
Automatisch vom Abfragen bis bei der NRABE der Hörer wieder aufgelegt
wird, d.h., die Wahl der Fangziffer bei der Abfrage ist auch noch
wirksam, wenn der Anrufer vorher aufgelegt hat.
3.
Nach Wahl der Fangziffer “8” endgültig. Anschließend kann der Hörer der
NRABE aufgelegt werden; die Verbindung bleibt gefangen. Da die DBP nun
diese Verbindung rückwärts verfolgen muß, wird der Fangzustand im
Netzknoten signalisiert. Bei unbesetzten Netzknoten muß der
Notrufträger die DBP telefonisch verständigen. Sobald das Personal der DBP mit der Rückverfolgung beginnt, wird ein Signalton
an die gefangene Verbindung angelegt. Vor diesem Zeitpunkt hat die
Notruf-Abfragekraft noch die Möglichkeit, den Fangzustand mit der
Erdtaste zu löschen. Ist der rufende Anschluß festgestellt, wird die
Verbindung aus Sicherheitsgründen bis zum Notrufträger durchgesprochen.
Deshalb ist der Notrufanschluß vom Beginn des Fangzustandes bis nach
dem Durchsprechen blockiert, also nicht frei für weitere Notrufe. Vorstehender
Ablauf gilt für Anrufer im Bereich eines Netzknotens mit EMD-Technik.
Kommt der festzustellende Anruf aus einem Netzknoten mit EWSO oder DIV,
dann werden Rufnummer und Uhrzeit auf einem Drucker festgehalten. Da
die Verbindung anschließend ausgelöst wird (Anrufer hat aufgelegt),
kann eine solche Verbindung nicht durchgesprochen werden.
e) Zeichenaustausch zwischen den NRMUe:
Die NRMUe-g sendet Vorwätszeichen mit 2820 Hz, die NRMUe-k
Rückwärtszeichen mit 1980 Hz und während des Gesprächszustandes mit 50
Hz. Für Leitungen, die erst ab 300 Hz durchlässig sind, gibt es
besondere Einrichtungen, die hier jedoch nicht behandelt werden können.
f) Überwachen der Anschlußleitung:
Die Leitung wird im Ruhezustand auf Unterbrechung, Kurzschluß und
Änderung der Übertragungseigenschaften überwacht. Dazu gibt es zwei
Verfahren:
Beim
Zweitonverfahren sendet jede Übertragung mit der unter e) genannten
Frequenz und zwar im Taktverhältnis 10 ms Impuls, 10 ms Pause. In der
jeweiligen Gegenübertragung werden die ankommenden Tonfrequenzen
ausgewertet.
Eine
in der NRMUe-g erkannte unzulässige Abweichung führt zur Sperre der Ue
und zu einem Störungssignal im Netzknoten. Stellt der NRMUe-k eine
Leitungsstörung fest, dann ändert sie das Tastverhältnis beim Aussenden
“ihrer” Frequenz. Dies veranlaßt die Ue-g ebenfalls, die Leitung zu
sperren und ein Signal zu bringen. Da der Abgleich der Schaltung
beim Zweitonverfahren problematisch ist, wurde das sogenannte
Viertonverfahren entwickelt. Dabei sendet jede Übertragung zwei
Frequenzen im Wechsel aus. (Eine entspricht dem Impuls und eine der
Pause beim Zweitonverfahren). Auf Einzelheiten wird hier Verzichtet.
g) Auslösen:
Wenn der Anrufer die Verbindung nicht vorwärts auslöst, kann die
Abfrage den Notrufanschluß freischalten. Die Verbindung wird dann nach
maximal 15 Sekunden rückwärts ausgelöst. Anruf von Notruftelefonen werden immer rückwärts ausgelöst.
2.1.3 Standortanzeige
Bei
Verbindungen, die von einem Notrufmelder oder einem Notruftelefon 80
(NRTel 80) ausgehen, wird anschließend an die Wahlinformation (110 oder
112) ein Melderzeichen (12 Impulse) und dann eine aus 4 Ziffern
bestehende Standortkennung übertragen. Bestandteil eines einfachen
Notrufhauptanschlusses ist unter anderem ein
“Standortanzeige-Untersatz”. Dieses Gerät wird - wie der Name sagt -
platzsparend unter den Abfrageapparat gestellt. An der Vorderseite
befindet sich ein LED-Display, auf dem die Abfragekraft die
Standortkennung ablesen kann. Mit diesem Code erkennt der Notrufträger
sofort, von welchem Münz- oder KartTel mit NRM oder NRTel 80 angerufen
wurde. Das ist besonders hilfreich, wenn Ortsunkundige einen Notruf
absetzen wollen oder wenn Anrufer z.B. wegen Sprachschwierigkeiten
keine ausreichende Ortsbeschreibung geben können.
2.2 Notrufmelder (NRM)
Hierbei handelt es sich um ein Zusatzgerät zum Münz- oder Kartentelefon.
Leistungsmerkmale:
- Herstellen münzfreier Notrufverbindungen, wahlweise zu Polizei oder Feuerwehr
- Abgabe des Melderzeichens (12 Impulse) und einer 4stelligen Standortkennung im Anschluß an die automatisch gewählte Rufnummer
-
Kein Netzanschluß für den NRM selbst; Notrufe können auch bei
Netzausfall des MünzTel abgesetzt werden (Mikrofonspeisung aus der OVst)
- Betriebssicherheit auch bei extremen Klimabedingungen
- Sicherheit gegen Manipulation
-
Der NRM ist vor dem MünzTel in die Leitung eingeschleift. Wird er z.B.
zur Instandsetzung abgenommen, ist die Leitung überbrückt. D.h., das
MünzTel bleibt betriebsfähig.
Funktion:
Die
Bedienung des NRM ist einfach. Er besitzt an seiner Frontseite einen
Hebel, den man nach links oder rechts herunterdrücken kann. Betätigen
nach links löst die automatische Wahl der Rufnummer 112 (Feuerwehr),
nach rechts der Rufnummer 110 (Polizei) aus. Während der NRM abläuft,
ertönt in regelmäßigen Zeitabständen ein Glockenton, um anzuzeigen, daß
der NRM arbeitet. Das Gespräch wird über den handapparat des
Münztelefons (MünzTel) geführt.
Der
NRM ist ein elektromechanisches Gerät mit einem Federwerk und benötigt
deshalb keine Stromversorgung. Beim Betätigen des Hebels wird die Feder
aufgezogen und treibt anschließend den mechanischen Impulsgeber an.
Dabei laufen folgende Vorgänge ab:
- Auftrennen der Schleife, um ggf. eine bestehende Verbindung auszulösen
- Kurzschließen des MünzTel. Damit wird verhindert, daß die automatische Wahl des NRM vom MünzTel aus gestört wird
- Aussenden der Impulsserien für die Wahl der Notrufnummern (ähnlich einem Nummernschalter)
-
Anschließend wird eine Serie von 12 Impulsen, das “Melderzeichen”
erzeugt. Damit erkennt die NRMUe-g, daß die Verbindung von einem
Notrufmelder oder von einem Notruftelefon kommt. Sonst würde sie bei
weiterer Wahl die Verbindung zum Notrufträger unterbinden (s. 2.1.2 c)
- Aussenden der im NRM individuell eingestellten Standortkennung
- Danach noch 440 ms Schleifenschluß, damit das vorsorgliche Fangen wirksam werden kann (s. 2.1.2 d)
- Aufheben des Kurzschlusses zum MünzTel. Jetzt muß der Hörer abgenommen sein. Die Gesprächsverbindung kann beginnen
Der
beschriebene Ablauf des NRM dauert 14 Sekunden. Dabei erzeugt ein
Impulskontakt 140 Impulse (Impuls- und Pausenzeit zusammen jeweils 100
ms). Die erforderlichen Impulsserien werden dadurch gebildet, daß
dieser Impulskontakt für die Dauer der Pausen zwischen den Ziffern
(Zwischenwahlzeit) überbrückt wird. Dann kommen vorübergehend keine
Schleifen- unterbrechungen zustande. Die Kontakte, die die Impulse und
Impulsserien erzeugen, werden von verschiedenen Nockenscheiben
gesteuert, die das Federwerk antreibt.
2.3 Notruftelefon 80 (NRT 80), NRT-Teilnehmerschaltung (NRT-TS)
Notrufe
müssen vor allem dort abgesetzt werden können, wo häufig Unfälle
geschehen. In bewohnten Gebieten ist dies über Telefonanschlüsse
verschiedenster Art und vor allem über öffentliche Sprechstellen mit
Notrufmeldern gewährleistet. An Autobahnen gibt es seit längerer Zeit
schon Notrufsäulen. Aufgrund einer Entschließung des Deutschen
Bundestages wurde im Zusammenwirken zwischen den Bundesländern, der DBP
und der Fernmeldeindustrie eine Notrufsäule speziell zur Aufstellung an
Bundesstraßen entwickelt - das Notruftelefon 80. Im Gegensatz zu den
Notrufsäulen an Autobahnen ist das NRT 80 in das Notrufsystem 73
eingebunden. Die von einem NRT 80 ausgehenden Verbindungen werden über
eine Anschlußleitung und eine NRT-Teilnehmerschaltung im Netzknoten der
DBP aufgebaut. Der weitere Weg führt über das Telefonnetz und dann -
wie schon behandelt - über die Notrufmeldeübertragung zum Notrufträger.
Dabei
erkennt man eine Besonderheit: Da die für den Verbindungsaufbau
erforderliche Ziffernfolge nicht von dem Hilfesuchenden, sondern
automatisch gewählt wird, kann die sonst bundeseinheitliche Rufnummer
110 bei Bedarf verkürzt werden (z.B. auf “10” oder “0”). Der
zweckmäßigste Einstieg in das Telefonnetz hängt davon ab, welche
Wahlstufen zwischen NRT- TS und NRMUe-g mindestens notwendig sind.
Forderungen an das NRT 80:
- Einfachste Bedienung
- Standortkennung
- Freisprechen
- Möglichst große Reichweite bei 2adriger Anschlußleitung
- Speisung über die Anschlußleitung aus dem Netzknoten
- Hohe Betriebssicherheit unter allen vorkommenden Klimabedingungen
- Wartungsfreundlichkeit
Um
diese Vorgaben optimal erfüllen zu können, hat man Funktionen, soweit
möglich, von der Notrufsäule in den Netzknoten verlagert. D.h., die
NRT-TS hat wesentlich andere Aufgaben als z.B. die TS im EMD-System.
Wesentliche Teile eines NRT 80:
- Betonsockel
- Standrohr mit Kunststoffgehäuse
- Freisprecheinsatz
Betrachten
wir Bedienung und Wirkungsweise am Ablauf einer Notrufverbindung. Der
Hilfesuchende erkennt die orangerote Notrufsäule (NRT 80) an der
Aufschrift “SOS” und dem Telefonhörer-Symbol. Eine Leuchtdiode zeigt
die Betriebsbereitschaft an. An der Frontseite des Fernsprecheinsatzes
befindet sich als einziges Bedienungselement ein kurzer Hebel. Zum
Aufbau der Verbindung muß dieser Hebel mindesten 600 ms
heruntergedrückt werden. Die dadurch eintretende Änderung des
Schleifenstromes veranlaßt die NRT-TS im Netzknoten, die Verbindung
automatisch aufzubauen. Sie wählt die vorher fest eingestellte
Rufnummer, gibt das Melderkennzeichen (12 Impulse, wie beim NRM) und
schließlich die 4stellige Standortkennung ab.
Im
Besetztfall wird die Wahl, ebenfalls automatisch, wiederholt. Der
Hilfesuchende erhält während des Verbindungsaufbaus aus dem
Lautsprecher des NRT 80 die Ansage “Wir verbinden weiter”. Nach dem
Belegen des Notrufanschlusses hört er den Freiton. Sobald sich die
Abfrage des Notrufträgers gemeldet hat, besteht Sprechverbindung über
den Fernsprecheinsatz des NRT 80.
Vom NRT 80 aus kann die Verbindung nicht ausgelöst werden. Dies muß immer von der Notrufabfrageeinrichtung rückwärts erfolgen.
Als weitere Leistungsmerkmale sind noch zu erwähnen:
-
Die Reichweite liegt bei einem maximalen Schleifenwiderstand der
Anschlußleitung von 1600 Ohm deutlich über der einer Asl im EMD-System.
Damit ist fast überall die Anschließung an einen Netzknoten möglich.
-
Die NRT-TS ist von der Fernsprechentstörungsstelle über das
Wählprüfnetz erreichbar. Durch besondere Schaltungsmaßnahmen ist es
dabei möglich, von des FeESt aus über die NRT-TS auch die wesentlichen
Funktionen des NRT 80 zu prüfen, ohne daß ein Entstörer vor Ort sein
muß.
Das NRT 80 ist eine posteigene Einrichtung; die Notrufträger bezahlen dafür Einrichtungs- und monatliche Gebühren.
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