Da SEL lange kein eigenes Handfunkgerät anbieten konnte, wurde 1975 als komplette Neuentwicklung das SEM 166-1620 A1 auf den Markt gebracht. Es handelte sich hierbei um das erste Synthesizer-Gerät und war ein Vielkanal-Funkgerät vom Typ FuG 10a.
Daraus wurde dann einFuG 10 abgeleitet. Das FuG 10 ist praktisch baugleich zum FuG 10a und konnte nachträglich auch zum FuG 10a erweitert werden.
Das abgebildete Gerät ist die 2-m Wenigkanal Version FuG 10 mit der Bezeichnung SEM 166-1620 B1 und erhielt 1975 die Funkzulassung, Nr. E-323/75 und im Oktober 1979 die BOS Zulassung als FuG 10.
Das Gerät gab es in unterschiedlichen Ausführungen.
Die obige Abbildung zeigt ein Gerät mit Bandlagenschalter (Unter- / Ober-Band) und
Betriebsartenschalter (Wechselsprechen / bedingtes Gegensprechen).
Am häufigsten war jedoch die Version für einen W/U-Betrieb (Wechselsprechen / Unterband),
und zum Teil dann auch mit weniger als den 10 möglichen Kanälen programmiert wie die folgende Abbildung
belegt.
Die SEL Wenigkanalgeräte FuG10(1620 B1) wurden in einer besonderen Version in lediglich
geringer Stückzahl für die Bundeszollverwaltung gebaut.
Die Gehäuse waren eingekürzt und mit der Aufnahme für Akkus der AEG-Telefunken FuG 10
ausgestattet. Die Zollkommissariate hatten ausreichend Ladegeräte
und Akkus für die AEG/Telefunken Geräte und wie bei den SEL FuG 10a für die Polizei
sollte keine andere Technik beschafft werden um bei den Geräten untereinander kompatibel zu bleiben.
Abweichend von den Geräten für Rettungsdienst, Feuerwehr und
Katastrophenschutz hatten die Geräte für die Bundeszollverwaltung serienmäßig 12 Kanäle.
Dafür waren in der Programmiereinheit 2 PROM erforderlich was aber durch zwei Sockel
herstellermäßig aber schon vorgesehen war.
Programmiert waren die Kanäle 03, 10, 14, 15, 16, 17, 19, 24, 45, 66, 81 und 82.
In einer weiteren, später bestellten Variante waren die Kanäle 03, 05, 15, 18, 19, 22, 23, 33, 45, 70, 74 und 89 programmiert.
Je Kanal konnte die Betriebsart W oder bG und die Bandlage UB oder OB im
Betrieb ausgewählt werden. Diese Schalter waren anders als bei den Geräten der Hilfsorganisationen
verfügbar.
Der ansonsten bei den Altgeräten bestückte Kanal 31 für die
Zusammenarbeit aller BOS, deutschlandweit, war nicht mehr vorgesehen.
Die FTZ-Nr. lautete unverändert E-323/75.
Da ab 1986 weder Baugruppen noch Ersatzteile für die Geräte lieferbar waren erfolgte die Aussonderung bei der Bundeszollverwaltung. Die Geräte dieser Baureihe wurden an den Katastrophenschutz(Bund) abgegeben. Die überlassenen Geräte hatten dann nach Rückbau wieder lediglich 10 Kanäle und als Betriebsart W/U. Sie benötigten dadurch nur einen PROM.
Insgesamt soll es von dieser Geräteserie 15
unterschiedliche Konstellationen gegeben haben.