Stand: Mai 2009

Auf der Webseite http://soligruppe.blogsport.de fand ich zufällig folgende Informationen zu einem GPS-Peilsender des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.

Ausgepeilt

Das Kieler Innenministerium muss sich mit Hilfe eines Fundbüros einen verlorenen Minisender wiederholen

Andreas Förster

Als Jakob an einem Morgen im März 2007 in Bad Oldesloe zu seinem Opel Astra geht, fällt ihm ein Draht auf, der aus der hinteren Stoßstange herausbaumelt. Als er unter den Wagen greift, fördert er ein kleines technisches Gerät samt Batterien zu Tage: Ein GPS-Ortungsgerät aus der Navkos-Serie, hergestellt von der Firma Fugon Telematic.

Was Jakob, der seinen ganzen Namen nicht nennen will, damals noch nicht wusste - die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen angeblichen Terrorverdachts, ein Verdacht, der sich später als völlig haltlos herausstellte. Gleichwohl ging Jakob davon aus, dass es wohl eine staatliche Stelle war, die den Peilsender montiert hatte. Also schaffte er das Gerät zu seinem Anwalt, der die verdächtigen Behörden und Ministerien anschrieb, ob sie einen Peilsender vermissen würden. Nur ein Adressat antwortete: Das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein teilte mit, dass ihm von einem GPS-Ortungsgerät bei Jakob nichts bekannt sei.

Ein Jahr später überlegte es sich das Kieler Innenministerium anders und zog vor Gericht. Der Peilsender sei doch Eigentum des LKA, behaupteten die Ministerialen nun plötzlich, weshalb Jakob das Gerät herausrücken müsse. Das Amtsgericht Bad Oldesloe aber schmetterte die Klage Ende Mai ab, weil das Innenministerium in der Verhandlung nicht in der Lage war, einen Eigentumsnachweis für den Peilsender vorzulegen.

Das rechtskräftige Urteil bedeutet nicht, dass Jakob den Peilsender nun automatisch behalten darf. Denn das Gerät ist seinem Besitzer ja nicht verlorengegangen, sondern es wurde von ihm versteckt und von einem anderen gefunden. Daher muss der Fund jetzt zunächst offiziell angezeigt werden.

Jakobs Anwalt Alexander Hoffmann aus Kiel will deshalb kommende Woche im Fundbüro seiner Stadt den Peilsender melden. Der Besitzer hat sechs Monate Zeit, dort seinen Anspruch darauf nachzuweisen. Tut er es nicht, geht das Gerät in Jakobs Besitz über. Abgeben will Anwalt Hoffmann den Peilsender aber nicht im Fundbüro: "Ich fürchte, dass das gute Stück da sonst irgendwie abhanden kommen könnte."



Auf der Webseite http://soligruppe.blogsport.de/2008/05/27/prozess-hinweis-lka-schleswig-holstein-klagt-auf-herausgabe-von-peilsender-in-terrorverfahren-gegen-antifaschisten fand ich weitere Informationen zu dem GPS-Peilsender des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.



Pressemitteilung

Bad Oldesloe, 26. Mai 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie auf einen Prozess vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Antifaschisten nach §129a (terroristische Vereinigung) bzw. der Staatsanwaltschaft Flensburg nach §129 (kriminelle Vereinigung) aufmerksam machen.

In dem Zivilverfahren klagt das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein auf Herausgabe eines angeblich im Jahre 2007 von ihm unter dem Fahrzeug des Beklagten angebrachten GPS-Peilsenders zur Fahrzeugortung. Alternativ sollen Schadensersatzansprüche von 2.500,-Euro geltend gemacht werden.

Zur Übersicht folgt eine chronologische Übersicht zu dem genannten 129a-Verfahren und zum Fund und Umgang mit dem besagten Peilsender durch den Beschuldigten:

Anfang März 2007 fand ein Antifaschist aus Bad Oldesloe einen GPS-Peilsender in der Stoßstange seines Autos mit dem Unbekannte rund um die Uhr den exakten Standpunkt und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gemütlich aus dem Büro überwachen konnten.
Schockiert meldete er den Fund bei der Presse (siehe: „Polizei total verpeilt“ Taz, 08.03.07) und einer Anwältin um herauszufinden, wer das Gerät angebracht haben könnte. Keine von sechs direkt angefragten Behörden, unter ihnen das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, meldete Besitzansprüche auf den Sender an.
Erst am 13. Juni durchsuchten dann mehrere hundert Polizisten unter Leitung des Landeskriminalamtes Kiel die Wohnungen des Antifaschisten und acht weiteren Beschuldigten in Bad Oldesloe und Hamburg. Außerdem wurden Elternhäuser sowie das alternative Jugendprojekt “Inihaus” in Bad Oldesloe durchsucht. Wenige Tage später wurden mehrere Objekte in Berlin in brutaler Art gestürmt, zwei weitere Beschuldigte kamen hinzu. Vorwand für diese umfassenden Repressions- und Überwachungsmaßnahmen war ein abenteuerliches Konstrukt der Bundesanwaltschaft, legitimiert durch den Ausspäh-Paragraphen 129a.
Nach Akteneinsicht stellte sich heraus, dass die Ermittlungen seit dem Jahr 2006 geführt wurden und die Betroffenen verdächtigt waren, in den Jahren 2002 bis 2006 einige Fahrzeuge unter anderem der Bundeswehr in Brand gesteckt zu haben. Die einzige Begründung für diese Annahme, war die Tatsache, dass zwei von den Sicherheitsbehörden als politisch links eingestufte Personen zum Zeitpunkt einer der Anschläge in der Nähe des Tatorts miteinander telefonierten. Um so abstruser wird dieser ‘Beweis’, wenn man feststellt, dass der Inhalt der Gespräche unbekannt ist und auch die Wohnungen der beiden in genau der Funkzelle lagen, in der die Telefonate geortet wurden.
Alle neun weiteren Beschuldigten gerieten nur in die massiven Überwachungen und Bürgerrechtseinschränkungen, weil sie diese Personen kannten und sich ebenfalls antifaschistisch engagierten. So wurde die Durchsuchung bei einem Berliner damit gerechtfertigt, er wäre vor Jahren mal bei einem Spanferkelessen in Bad Oldesloe bei den Beschuldigten gewesen.
Diese und ähnliche private oder politische Kontakte reichten Bundesanwaltschaft und Landeskriminalamt um ca. 30 Telefone, inklusive Anwalts- und Informantengesprächen mit Journalisten (NDRinfo, Tagesschau, Spiegel, Taz, Tagesspiegel…), abzuhören, bei mindestens zwei Personen mit Wanzen selbst im Schlafzimmer das gesamte Privatleben auszuhorchen, mindestens zwei Videokameras in Wohnhäusern anzubringen, wenigstens fünf Autos mit Peilsendern und Wanzen auszustatten sowie zahlreiche Observationen durchzuführen.
Mitte Juli meldete sich dann das LKA Schleswig-Holstein, dass plötzlich meinte, der vor über vier Monaten gefunden Peilsender würde doch ihm gehören und forderte die Herausgabe.
Das Ende der §129a-Ermittlungen kam am 25. Januar 2008, als die Bundesanwaltschaft zugeben musste, dass die Taten höchstens kriminell, nicht terroristisch, waren.
Seitdem liegen die Akten bei der Staatsanwaltschaft in Flensburg und eine richterliche Entscheidung zu den Beschwerden gegen die Überwachungsmaßnahmen blieb bislang aus.

Zum aktuellen Prozess vor dem AG Bad Oldesloe ergeben sich eine Reihe von Kritikpunkten und Fragen, die wir im folgenden Stichwortartig darstellen möchten:

Mit einem Zivilverfahren vor einem Provinszgericht soll die generelle Frage der Rechtmäßigkeit der Anbringung des Peilsenders und weiterer Überwachungsmaßnahmen umgangen werden. Diese Rechtmäßigkeit bestand nachweislich nicht. Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof waren, wie im Nachhinein festgestellt, zu keinem Zeitpunkt zuständig. Ergo waren sie auch nicht zu den erfolgten Maßnahmen berechtigt. Eine entsprechende Beschwerde gegen diese und weitere Überwachungsmaßnahmen ( z.B. Großer Lauschangriff auf die Wohnung zweier Beschuldigter mit Abhörmikrofonen und Kameras, kleiner Lauschangriff auf mehrere Fahrzeuge, monatelange Observationen, Ortung der Mobiltelefone im 5-30Minuten-Takt, Abhören der Telefonate, mitlesen des E-Mailverkehrs, Speicherung der aufgerufenen Internetseiten etc.) des RA Hoffmann liegt dem Bundesgerichtshof seit Herbst 2007 vor, eine Entscheidung steht seither aus.
Die Klage auf Herausgabe des Peilsenders bzw. Leistung von 2.500,-Euro Schadensersatz erscheint aus verschiedenen Gründen absurd. So hat der Beschuldigte nach dem Auffinden des Peilsenders unter seinem PKW über seine damalige Anwältin Britta Eder diverse Sicherheitsbehörden, unter ihnen auch die jetzige Klägerin, das LKA Schleswig-Holstein, angeschrieben und angefragt, ob sie Eigentümerin des Gerätes seien. Parallel wurden entsprechende Artikel in der Presse veröffentlicht. Das LKA Schleswig-Holstein hielt es damals nicht für nötig, auf die angeblichen Besitzverhältnisse hinzuweisen oder das Gerät gar zurückzufordern. Erst Monate später wandte sich das LKA schriftlich mit der Forderung nach Herausgabe des Peilsenders an den RA Hoffmann, welcher den Beschuldigten in dieser Angelegenheit zum damaligen Zeitpunkt gar nicht vertrat. Die Forderung, trotz nicht geklärter Herkunft ein Gerät, welches die Privatsphäre und die Bürgerrechte des Beschuldigten und zahlreicher weiterer von den Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personen massiv einschränkt, an seinem Fahrzeug zu belassen bzw. noch monatelang sachgerecht einzulagern, falls sich denn eines Tages doch ein potentieller Eigentümer meldet, balanciert zwischen unverschämt und lächerlich. Das LKA versucht hier im Überwachungswahn die Überwachten haftbar zu machen für den reibungslosen Ablauf ihrer Stasi-Methoden. Bei einer solchen Rechtsauffassung stellt sich die Frage, ob in Zukunft auch verklagt werden kann, wer am Telefon unverständlich nuschelt oder sich konspirativ der Ortung durch die Behörden entzieht, indem er kein Mobiltelefon besitzt.

Von Seiten der Beschuldigten wird die sofortige Einstellung des Verfahrens gefordert. Die Auswertung der extrem umfangreichen Daten muss sofort gestoppt und das Material nachweislich aus den Beständen der Sicherheitsbehörden gelöscht werden!

Sollte ihrerseits Interesse bestehen, über den aktuellen Zivilprozess zu berichten, so bieten wir Ihnen die Einsicht in umfangreiche Schriftwechsel zwischen Staatsanwaltschaft, LKA und dem RA Hoffmann, Hintergrundgespräche bzw. Interviews mit RA Hoffmann und dem Beschuldigten und weitere Hintergrundinformationen an. Wenden Sie sich hierzu bitte an…

Rechtsanwalt
Alexander Hoffmann
Eichhofstraße 14
24116 Kiel
Deutschland
Telefon: 0431/5459771
Telefax: 0431/5459772
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