Stand: Mai 2009
Auf der Webseite http://soligruppe.blogsport.de fand ich zufällig folgende Informationen zu einem GPS-Peilsender des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.
Ausgepeilt
Das Kieler Innenministerium muss sich mit Hilfe eines Fundbüros einen verlorenen Minisender wiederholen
Andreas Förster
Als Jakob an einem Morgen im März 2007 in Bad Oldesloe zu seinem Opel Astra geht, fällt ihm ein Draht auf, der aus der hinteren Stoßstange herausbaumelt. Als er unter den Wagen greift, fördert er ein kleines technisches Gerät samt Batterien zu Tage: Ein GPS-Ortungsgerät aus der Navkos-Serie, hergestellt von der Firma Fugon Telematic.
Was Jakob, der seinen ganzen Namen nicht nennen will, damals noch nicht wusste - die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen angeblichen Terrorverdachts, ein Verdacht, der sich später als völlig haltlos herausstellte. Gleichwohl ging Jakob davon aus, dass es wohl eine staatliche Stelle war, die den Peilsender montiert hatte. Also schaffte er das Gerät zu seinem Anwalt, der die verdächtigen Behörden und Ministerien anschrieb, ob sie einen Peilsender vermissen würden. Nur ein Adressat antwortete: Das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein teilte mit, dass ihm von einem GPS-Ortungsgerät bei Jakob nichts bekannt sei.
Ein Jahr später überlegte es sich das Kieler Innenministerium anders und zog vor Gericht. Der Peilsender sei doch Eigentum des LKA, behaupteten die Ministerialen nun plötzlich, weshalb Jakob das Gerät herausrücken müsse. Das Amtsgericht Bad Oldesloe aber schmetterte die Klage Ende Mai ab, weil das Innenministerium in der Verhandlung nicht in der Lage war, einen Eigentumsnachweis für den Peilsender vorzulegen.
Das rechtskräftige Urteil bedeutet nicht, dass Jakob den Peilsender nun automatisch behalten darf. Denn das Gerät ist seinem Besitzer ja nicht verlorengegangen, sondern es wurde von ihm versteckt und von einem anderen gefunden. Daher muss der Fund jetzt zunächst offiziell angezeigt werden.
Jakobs Anwalt Alexander Hoffmann aus Kiel will deshalb kommende Woche im Fundbüro seiner Stadt den Peilsender melden. Der Besitzer hat sechs Monate Zeit, dort seinen Anspruch darauf nachzuweisen. Tut er es nicht, geht das Gerät in Jakobs Besitz über. Abgeben will Anwalt Hoffmann den Peilsender aber nicht im Fundbüro: "Ich fürchte, dass das gute Stück da sonst irgendwie abhanden kommen könnte."
Auf der Webseite http://soligruppe.blogsport.de/2008/05/27/prozess-hinweis-lka-schleswig-holstein-klagt-auf-herausgabe-von-peilsender-in-terrorverfahren-gegen-antifaschisten fand ich weitere Informationen zu dem GPS-Peilsender des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.
Pressemitteilung
Bad Oldesloe, 26. Mai 2008
Sehr geehrte
Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie auf einen Prozess vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Antifaschisten nach §129a (terroristische Vereinigung) bzw. der Staatsanwaltschaft Flensburg nach §129 (kriminelle Vereinigung) aufmerksam machen.
In dem Zivilverfahren klagt das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein auf Herausgabe eines angeblich im Jahre 2007 von ihm unter dem Fahrzeug des Beklagten angebrachten GPS-Peilsenders zur Fahrzeugortung. Alternativ sollen Schadensersatzansprüche von 2.500,-Euro geltend gemacht werden.
Zur Übersicht folgt eine chronologische Übersicht zu dem genannten 129a-Verfahren und zum Fund und Umgang mit dem besagten Peilsender durch den Beschuldigten:
Anfang März 2007 fand ein Antifaschist
aus Bad Oldesloe einen GPS-Peilsender in der Stoßstange seines
Autos mit dem Unbekannte rund um die Uhr den exakten Standpunkt und
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gemütlich aus dem Büro
überwachen konnten.
Schockiert meldete er den Fund bei der
Presse (siehe: „Polizei total verpeilt“ Taz, 08.03.07)
und einer Anwältin um herauszufinden, wer das Gerät
angebracht haben könnte. Keine von sechs direkt angefragten
Behörden, unter ihnen das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein,
meldete Besitzansprüche auf den Sender an.
Erst am 13. Juni
durchsuchten dann mehrere hundert Polizisten unter Leitung des
Landeskriminalamtes Kiel die Wohnungen des Antifaschisten und acht
weiteren Beschuldigten in Bad Oldesloe und Hamburg. Außerdem
wurden Elternhäuser sowie das alternative Jugendprojekt
“Inihaus” in Bad Oldesloe durchsucht. Wenige Tage später
wurden mehrere Objekte in Berlin in brutaler Art gestürmt, zwei
weitere Beschuldigte kamen hinzu. Vorwand für diese umfassenden
Repressions- und Überwachungsmaßnahmen war ein
abenteuerliches Konstrukt der Bundesanwaltschaft, legitimiert durch
den Ausspäh-Paragraphen 129a.
Nach Akteneinsicht stellte sich
heraus, dass die Ermittlungen seit dem Jahr 2006 geführt wurden
und die Betroffenen verdächtigt waren, in den Jahren 2002 bis
2006 einige Fahrzeuge unter anderem der Bundeswehr in Brand gesteckt
zu haben. Die einzige Begründung für diese Annahme, war die
Tatsache, dass zwei von den Sicherheitsbehörden als politisch
links eingestufte Personen zum Zeitpunkt einer der Anschläge in
der Nähe des Tatorts miteinander telefonierten. Um so abstruser
wird dieser ‘Beweis’, wenn man feststellt, dass der
Inhalt der Gespräche unbekannt ist und auch die Wohnungen der
beiden in genau der Funkzelle lagen, in der die Telefonate geortet
wurden.
Alle neun weiteren Beschuldigten gerieten nur in die
massiven Überwachungen und Bürgerrechtseinschränkungen,
weil sie diese Personen kannten und sich ebenfalls antifaschistisch
engagierten. So wurde die Durchsuchung bei einem Berliner damit
gerechtfertigt, er wäre vor Jahren mal bei einem Spanferkelessen
in Bad Oldesloe bei den Beschuldigten gewesen.
Diese und ähnliche
private oder politische Kontakte reichten Bundesanwaltschaft und
Landeskriminalamt um ca. 30 Telefone, inklusive Anwalts- und
Informantengesprächen mit Journalisten (NDRinfo, Tagesschau,
Spiegel, Taz, Tagesspiegel…), abzuhören, bei mindestens
zwei Personen mit Wanzen selbst im Schlafzimmer das gesamte
Privatleben auszuhorchen, mindestens zwei Videokameras in Wohnhäusern
anzubringen, wenigstens fünf Autos mit Peilsendern und Wanzen
auszustatten sowie zahlreiche Observationen durchzuführen.
Mitte
Juli meldete sich dann das LKA Schleswig-Holstein, dass plötzlich
meinte, der vor über vier Monaten gefunden Peilsender würde
doch ihm gehören und forderte die Herausgabe.
Das Ende der
§129a-Ermittlungen kam am 25. Januar 2008, als die
Bundesanwaltschaft zugeben musste, dass die Taten höchstens
kriminell, nicht terroristisch, waren.
Seitdem liegen die Akten
bei der Staatsanwaltschaft in Flensburg und eine richterliche
Entscheidung zu den Beschwerden gegen die Überwachungsmaßnahmen
blieb bislang aus.
Zum aktuellen Prozess vor dem AG Bad Oldesloe ergeben sich eine Reihe von Kritikpunkten und Fragen, die wir im folgenden Stichwortartig darstellen möchten:
Mit einem Zivilverfahren vor einem
Provinszgericht soll die generelle Frage der Rechtmäßigkeit
der Anbringung des Peilsenders und weiterer Überwachungsmaßnahmen
umgangen werden. Diese Rechtmäßigkeit bestand nachweislich
nicht. Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof waren, wie im
Nachhinein festgestellt, zu keinem Zeitpunkt zuständig. Ergo
waren sie auch nicht zu den erfolgten Maßnahmen berechtigt.
Eine entsprechende Beschwerde gegen diese und weitere
Überwachungsmaßnahmen ( z.B. Großer Lauschangriff
auf die Wohnung zweier Beschuldigter mit Abhörmikrofonen und
Kameras, kleiner Lauschangriff auf mehrere Fahrzeuge, monatelange
Observationen, Ortung der Mobiltelefone im 5-30Minuten-Takt, Abhören
der Telefonate, mitlesen des E-Mailverkehrs, Speicherung der
aufgerufenen Internetseiten etc.) des RA Hoffmann liegt dem
Bundesgerichtshof seit Herbst 2007 vor, eine Entscheidung steht
seither aus.
Die Klage auf Herausgabe des Peilsenders bzw.
Leistung von 2.500,-Euro Schadensersatz erscheint aus verschiedenen
Gründen absurd. So hat der Beschuldigte nach dem Auffinden des
Peilsenders unter seinem PKW über seine damalige Anwältin
Britta Eder diverse Sicherheitsbehörden, unter ihnen auch die
jetzige Klägerin, das LKA Schleswig-Holstein, angeschrieben und
angefragt, ob sie Eigentümerin des Gerätes seien. Parallel
wurden entsprechende Artikel in der Presse veröffentlicht. Das
LKA Schleswig-Holstein hielt es damals nicht für nötig, auf
die angeblichen Besitzverhältnisse hinzuweisen oder das Gerät
gar zurückzufordern. Erst Monate später wandte sich das LKA
schriftlich mit der Forderung nach Herausgabe des Peilsenders an den
RA Hoffmann, welcher den Beschuldigten in dieser Angelegenheit zum
damaligen Zeitpunkt gar nicht vertrat. Die Forderung, trotz nicht
geklärter Herkunft ein Gerät, welches die Privatsphäre
und die Bürgerrechte des Beschuldigten und zahlreicher weiterer
von den Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personen massiv
einschränkt, an seinem Fahrzeug zu belassen bzw. noch monatelang
sachgerecht einzulagern, falls sich denn eines Tages doch ein
potentieller Eigentümer meldet, balanciert zwischen unverschämt
und lächerlich. Das LKA versucht hier im Überwachungswahn
die Überwachten haftbar zu machen für den reibungslosen
Ablauf ihrer Stasi-Methoden. Bei einer solchen Rechtsauffassung
stellt sich die Frage, ob in Zukunft auch verklagt werden kann, wer
am Telefon unverständlich nuschelt oder sich konspirativ der
Ortung durch die Behörden entzieht, indem er kein Mobiltelefon
besitzt.
Von Seiten der Beschuldigten wird die sofortige Einstellung des Verfahrens gefordert. Die Auswertung der extrem umfangreichen Daten muss sofort gestoppt und das Material nachweislich aus den Beständen der Sicherheitsbehörden gelöscht werden!
Sollte ihrerseits Interesse bestehen, über den aktuellen Zivilprozess zu berichten, so bieten wir Ihnen die Einsicht in umfangreiche Schriftwechsel zwischen Staatsanwaltschaft, LKA und dem RA Hoffmann, Hintergrundgespräche bzw. Interviews mit RA Hoffmann und dem Beschuldigten und weitere Hintergrundinformationen an. Wenden Sie sich hierzu bitte an…
Rechtsanwalt
Alexander
Hoffmann
Eichhofstraße 14
24116 Kiel
Deutschland
Telefon:
0431/5459771
Telefax: 0431/5459772
eMail:
info@anwalthoffmann.de