Stand: 28.09.2011
Funkstörungen und die Funküberwachung
Hilfe – die Putzfrau kommt
Wir
hatten auf einmal auf unserem Feuerwehr- / Rettungsdienst-Kanal
regelmäßig Montags bis Freitags zwischen 18:00 und 18:30
Störungen. Hier wurde immer wieder Tonruf I, Tonruf II und auch
die Sprechtaste gedrückt. Das ganze erfolgte ohne Beachtung des
laufenden Funkverkehrs also auch in bestehende Funkgespräche
hinein. Nachdem das ganze nach 2 bis 3 Wochen nicht aufhörte,
wurde die Funküberwachung eingeschaltet. Als Störungsquelle
wurde eine Stadtverwaltung im Kreisgebiet ausgemacht, die eine feste
Betriebsstelle für die Feuerwehr betrieb. Die Funkstelle wurde
einer eingehenden Prüfung unterzogen, technische Fehler waren
keine feststellbar. Zu den Uhrzeiten war auch nachweislich keiner in
der Betriebsstelle – bis auf die Putzfrau, die gründlichst
im ganzen Rathaus saubermachte. Das Funkpult mußte natürlich
auch geputzt werden – also feuchten Lappen und kräftig
über die Tasten .............
Immer wieder Bastler
Hier
eine Störung auf einem Rettungsdienstkanal. Irgendwann abends
war ein Träger auf dem Kanal – ohne jede Sprache oder so.
Nach mehreren Stunden Träger wurde die Funküberwachung
eingeschaltet. Als Störer wurde eine kleine Rettungswache (1
Fahrzeug ist dort lediglich stationiert) ermittelt. Der
Vor-Ort-Besuch und die Überprüfung der Geräte ergab,
das einer der Nachtschichtkollegen ein eifriger Bastler war. Er
meinte, das es ja schön wäre, mit einem der im Internet
erhältlichen Programme die FMS-Protokolle auf dem PC auswerten
zu müssen. Leider hat er dabei durch falsche Beschaltung am
Funkgerät in der Wache einen Dauerträger gesetzt. Der
Rettungswachenbetreiber hat sich über den Besuch der
Funküberwachung sehr gefreut – insbesondere über die
Rechnung, die danach kam ..................... Fragt mich bitte
nicht, wie er es gemacht hat – das entzieht sich meiner
Kenntnis. Er ist auch nicht mehr da beschäftigt. Und der Leiter
der Rettungswache ist auf das Thema immer noch nicht vernünftig
anzusprechen – da läuft er immer so rot an
....................
Aus der Ermittlungstätigkeit der
Funküberwachungen gibt es z.B. folgende Fälle zu berichten
Etwas ganz dreistes
Aufgrund von
Funkstörungen in einem Ballungsgebiet konnte die
Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der polizeilichen
Funk-Überwachung auf einer Baustelle bei einer
Elektroinstallationsfirma 4 Motorola FuG 11b sicherstellen, die auf
Kanal 34 U/W von dieser Firma für interne Kommunikation auf der
Baustelle benutzt wurden. Da die Motorola FuG 11b ja auch als
Betriebsfunkgeräte programmiert werden können, erhielt die
Elektrofirma die Geräte mit der Auflage, diese umzuprogrammieren
und eine Betriebsfunkfrequenz bei der Bundesnetzagentur zu
beantragen, zurück. Etwa sechs Monate später (es war ein
Donnerstag) erhielt die Funküberwachung der Polizei eine
Störungsmeldung vom einem Polizeipräsidium, dass auf dem
Kanal 30 (ein Hauptbetriebskanal der Polizei in diesem Bereich)
Funkverkehr in ausländischer Sprache durchgeführt werde,
der derart stören würde, dass ein normaler Funkverkehr
nicht mehr möglich sei. Durch ein Peilfahrzeug der polizeilichen
Funküberwachung konnte als Störungsort eine Großbaustelle
festgestellt werden. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit konnte eine
nähere Lokalisierung an diesem Tag nicht mehr durchgeführt
werden. Am darauffolgenden Tag (ein Freitag) wurde vor Ort der BOS
Frequenzbereich überwacht, es wurden jedoch keine Aussendungen
festgestellt. Am darauf folgenden Montag erfolgte eine erneute
Frequenzbeobachtung im Nahbereich der Großbaustelle.
Unberechtigte Aussendungen wurden auf dem BOS – Kanal 31
Unterband - Not- und Anrufkanal der BOS im 2m Bereich, wieder in
einer ausländischen Sprache (vermutlich Polnisch) festgestellt.
Der anwesende Peiltrupp hatte erhebliche Probleme, die genutzten
Geräte auf der Großbaustelle zu lokalisieren, da deren
Standorte ständig wechselten. Lediglich ein Gerät sendete
praktisch von einer nicht wechselnden Stelle. Im Endeffekt wurde
festgestellt, dass auch auf dieser Baustelle die bereits vor einem
halben Jahr aufgefallene Elektroinstallationsfirma tätig war.
Bei der anschließenden Überprüfung wurden wieder die
bereits bekannten 4 Motorola Handfunkgeräte FuG 11b gefunden und
sichergestellt. Natürlich wurde über die Bundesnetzagentur
erneut ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Ergebnis
(OWI-Bescheid mit der Höhe des Bußgeldes und der Rechnung
über die Ermittlungskosten) ist mir leider nicht bekannt.
Wie schön ist es doch, die Feuerwehr zu alarmieren .....
Eines frühen abends wird in einem Landkreis eine
Ortsfeuerwehr mittels Funkmeldeempfänger und Sirene alarmiert. Als
die Kameraden am Gerätehaus einsatzbereit waren und den
Einsatzort bei der Leitstelle erfragten, erhielten sie die Auskunft,
das kein Einsatz vorliegt und sie auch nicht alarmiert wurden. In der
Folgezeit kam es bei dieser Ortsfeuerwehr mehrfach zu solchen
Fehlalarmierungen.
Da keine Störung an Alarmumsetzern und Sirenensteuergerät
festgestellt werden konnten, wurde die Funküberwachung
eingeschaltet, die den Alarmierungskanal daraufhin in die dauerhafte
Überwachung nahm.
Bereits nach wenigen Tagen kam es erneut zu einer Fehlalarmierung
und durch die ortsfesten Peiler der Funküberwachung konnte der
Sender bis auf etwa 500m in einem Wohngebiet lokalisiert werden. In
diesem Bereich befindet sich allerdings keine offizielle Sendeanlage
der BOS, daher kann es sich nur um eine illegale Anlage eines
Schwarzfunkers handeln.
Somit wird ein Außeneinsatz mit dem Peilwagen von
unbestimmter Dauer notwendig. Die zwei Kollegen der polizeilichen
Funküberwachung postieren sich in der Nähe des Wohngebietes
und wechseln sich regelmäßig bei der Überwachung der
Frequenz ab. Nach mehreren Tagen ohne jegliche Aktivität wird
schon der Abbruch der Aktion in Erwägung gezogen. Doch das lange
Warten wird belohnt. Plötzlich ist eine Alarmierung zu hören
und der Sender kann in dem Wohngebiet bis auf ca. 2 Meter genau
lokalisiert werden.
Der etwa 5 Minuten später erfolgte Hausbesuch kam für
den Wohnungsinhaber sichtlich überraschend und unerwartet. Bei
der Durchsuchung der Räumlichkeiten wurde neben dem
selbstgebauten „Testsender“ auch mehrere auf
BOS-Frequenzen eingestellte und eingeschaltete Funkgeräte, ein
PC mit Funkaufzeichnungs- und Auswertungssoftware sowie ein
Funk-Scanner mit eingespeicherten BOS Frequenzen sichergestellt.
Gegen den illegalen Alarmierer wurde ein Verfahren wegen Verstoß
gegen verschiedene Rechtsnormen eingeleitet.
Der Ausgang des eingeleiteten Strafverfahrens und die Höhe der
Schadenersatzforderungen sind leider nicht bekannt.
Und alles nur, weil es ja so toll ist, die Jungs von der
freiwilligen Feuerwehr mal wieder zu verarschen ....................
Man sollte Technik auch bedienen oder
installieren können
Bei einer routinemäßigen
Überwachung des 2m Kanals 31 U/W (Zusammenarbeitskanal der BOS)
wurde festgestellt, dass eine RS 2 Schaltung des 2m Kanals 31 U/W mit
dem 4m Betriebskanal einer Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstelle
bestand. Von beiden Kanälen war es möglich, jeweils in den
anderen einzusprechen. In dem betroffenen Gebiet war es möglich,
über den Kanal 31 den örtlichen Feuerwehr- und
Rettungsdienstkanal zu beaufschlagen und umgekehrt. Durchgeführte
Peilungen der polizeilichen Funküberwachung und der
Bundesnetzagentur ergaben einen Schnittpunkt in in einem kleiner Ort
Nähe des dortigen Feuerwehrgerätehauses. Vom Peiltrupp
wurden die Funkanlagen der freiwilligen Feuerwehren vor Ort sowie der
bei einer der möglicherweise in Frage kommenden freiwilligen
Feuerwehren stationierte ELW 2 überprüft. Die Überprüfung
verlief negativ. Im Laufe des Tages konnte ermittelt werden, dass die
beiden NEF (Notarzteinsatzfahrzeuge) des Rettungsdienstes in dem
Kreis mit einer Überleiteinrichtung (Aktivhalterung für
Bosch FuG 10a) ausgerüstet sind. Ein Abgleich mit der
Einsatzprotokollierung der Leitstelle ergab, dass eines der NEF zu
dem Feststellungszeitraum in dem Ort eingesetzt war. Eine Überprüfung
der beiden Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge wurde daraufhin durchgeführt.
In beiden Fahrzeugen war je eine Überleiteinrichtung
(Aktivhalterung) fest verbaut. Über diese Aktivhalterung war das
eingebaute FuG 8b1 mit einem FuG 10 Bosch zusammengeschaltet. Wenn
das FuG 10 in die Aktivhalterung eingeführt wurde, wurde die
Aussenantenne mitgenutzt. Offensichtlich war die Brückenfunktion
hier aktiv. Der Einbau wurde laut dem verantwortlichen Betreiber des
Rettungsdienstes durch einen örtlichen Händler
durchgeführt. Da solche RS-2-Schaltungen explizit der
Genehmigung bedürfen, wurde vor Ort ein Betriebsverbot für
diese Überleiteinrichtungen erteilt, um einen störungsfreien
Funkverkehr sicherzustellen. Grundsätzlich bestehen keine
Bedenken, diese Aktivhalterungen ohne Verbindung zu einem
4-m-Gerät als Ladehalterung zu verwenden. Die Inbetriebnahme
als Überleiteinrichtung bedarf jedoch in jedem Fall der
Genehmigung. Aufgrund der Frequenzknappheit und der sich aus der
Nutzung ergebenden Probleme dürfte diese aber nur schwer zu
erhalten sein.
Man sollte schon wissen, was man
tut
Es erfolgte eine Störungsmeldung durch die
polizeiliche Funküberwachung eines Bundeslandes an das
Nachbarland, dass eine Daueraussendung auf einen Feuerwehr- und
Rettungsdienst-Kanal den Funkbetrieb in gewissen Regionen erheblich
beeinträchtigen würde. Durch die Funküberwachung des
eingeschalteten Bundeslandes wurde festgestellt, dass die Gleichwelle
in einem Landkreis dauernd auf Sendung war. Über eine
Fernwirkanlage konnte ein schwacher Träger im Unterband
ausgemacht werden, der für die Daueraussendung der Gleichwelle
ursächlich war. Eine Rücksprache mit der örtlichen
Leitselle ergab, dass die Störung bereits am Vorabend in den
frühen Abendstunden auftrat. Peilungen durch die stationären
Peilanlagen der polizeilichen Funküberwachung und der
Bundesnetzagentur verliefen negativ, da das Signal zu schwach war.
Aus diesem Grund wurde ein mobiler Peileinsatz durchgeführt. Als
Störungsort wurde eine Feuerwache ermittelt. Bei dem
Vororteinsatz wurde im dortigen Wachraum ein auf dem Boden, hinter
dem Funktisch abgestelltes FuG 7b gefunden. Es handelte sich um ein
tragbares Gerät aus KATs Beständen. Das Gerät war nur
mit einer Stabantenne versehen. An der Handapparatebuchse war ein
Kabel angeklemmt, welches mit der Soundkarte eines PCs verbunden war.
Auf diesem PC wurden mit Hilfe des Programms FmS32pro die FMS
Telegramme des Betriebskanals ausgewertet. Das Verbindungskabel FuG <
---> PC wurde von einem Feuerwehrangehörigen selbst
gebastelt. Offensichtlich war dieser selbsternannte „Techniker“
nicht richtig „ausgebildet“ denn er lötete eine
Brücke zwischen zwei Pins, so dass 12 V plus auf die
Sendertastung geschaltet wurden. Aus diesem Grund sendete das FuG
ständig. Im Endeffekt hatte die Gleichwelle durch die nahezu 24
stündige Daueraussendung Schaden genommen. Sie mußte
komplett neu eingemessen werden. Leider habe ich keine Information
über die daraus dann entstandenen Kosten für den Landkreis.
Und hier stört die Funküberwachung....
Bei der regelmäßigen Überprüfung der Technik des Funkmesswagens
wurde ein schwaches Signal auf 84.000 MHz, also knapp Kanal 347 im Oberband
(84.015 Mhz) festgestellt. Der Peiler konnte jedoch keine Richtung orten,
aus der das Signal stammt.
Somit wurde die stationäre Messtechnik der Funküberwachung darauf
angesetzt. Diese konnte kein Signal feststellen.
Daraufhin wurde der Handpeiler bemüht. Ein Signal konnte nur direkt am
Funkmesswagen festgestellt werden. Somit störte der Funkmesswagen selbst – aber was?
Nach längerer Suche (der Wagen wurde fast ganz auseinander genommen) wurde eine Quarzuhr
gefunden, die ein Kollege in den Wagen gestellt hatte. Die 21. Oberwelle der
Quarzuhr war zu empfangen und somit der "Störer" gefunden.
Dies war wohl die längste und ausführlichste Überprüfung der Technik
des Funkmesswagens, die je vorgenommen wurde.