Hier die Abbild des FuG 6b, das Vorbild für das FuG 6c sein sollte.
Das 1967 von SEL entwickelte Handfunkgerät FuG 6b sollte nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums zu einem Gerät weiterentwickelt werden, das alle 2-m Kanäle und Bandlagen/Betriebsarten schalten konnte. Das Gerät sollte die gleichen Merkmale wie das FuG 6b aufweisen. Insbesondere sollte die "Knochenform" und auch der verwendete Akkutyp nebst Ladegerät weiterhin genutzt werden. Für die Frequenzaufbereitung sollte die Synthesizer-Technik genutzt werden.
Zeitgleich wurde auch die Weiterentwicklung des FuG 10 zum Vielkanalgerät - dem späteren FuG 10a - geplant. Die weitere Planung und Entwicklung des FuG 6c wurde dann zugunsten des späteren FuG 10a aufgegeben.
Interessant sind hierzu die Ausführungen und Erläuterungen in dem Schreiben des Bundesministerium des Inneren vom 2. September 1974 an die Mitglieder der Technischen Kommision - Sachgebiet Fernmeldewesen.
Ich danke Herrn Oberbrandrat i.R. Dipl.-Ing. Heinz-Otto Geisel, der langjähriger Fernmeldereferent im Baden-Württembergischen Innenministerium war, für das Anfertigen und Überlassen der Abschrift des o.a. Schreibens.