Das Bosch KF 88 (auch als KF Chip bezeichnet) ist ein 4-m Funkgerät für bis zu 40 Kanäle. Es erfüllt nicht die Anforderungen der TR-BOS, hat somit keine BOS-Zulassung und darf daher nicht bei den BOS eingesetzt werden.
Aufgrund eines Erlasses des Innenministerium Baden-Württemberg vom 03.07.1997, Aktenzeichen 5-0268.5 ist in Baden-Württemberg dieses Gerät für ortsfeste Funkanlagen anmeldefähig, wenn es zusätzlich zu Vielkanal-Geräten des Typs FuG 8b-1 betrieben werden soll.
Die Hintergründe zu dem Erlass sind hier erläutert.
Das Gerät gab es auch ohne Display und in diesem Fall erfolgte die Bedienung über den Handapparat.